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Es wäre unmenschlich und verantwortungslos, das Grundrecht auf Asyl weiter hochzuhalten, ohne der Wirklichkeit ins Auge zu blicken․ Die Fluchtursachen werden seit Jahrzehnten bekämpft․
In Frankfurt wird beim Paulskirchenfest die Demokratie gefeiert: Für die Revolution 1848 müssen die Deutschen dankbar sein․ Die dort formulierten Grundrechte aber sind bis heute keine Selbstverständlichkeit, auch nicht die Pressefreiheit․
Asylsuchende, die allein in einer Sammelunterkunft leben, bekommen seit einigen Jahren weniger Geld – wegen mutmaßlicher Einsparmöglichkeiten, etwa beim Einkauf․ Das Bundesverfassungsgericht beurteilt die Situation anders․
Nach einer rassistischen Gewalttat hatte der amerikanische Bundesstaat New York kürzlich den Zugang zu Schusswaffen eingeschränkt․ Nun kippt der Supreme Court die Bestimmung․
Nahezu jede Aktion von Demonstranten der Gruppe „Letzte Generation“ in Frankfurt ist strafbar gewesen, wie Innenminister Beuth sagt․ Er spricht von gezielten Angriffen auf Infrastruktur․
Weil das Erbgut von Affen und Menschen sich so sehr ähnelt, fordert eine Tierrechtsbewegung Grundrechte für Primaten․ Die Abstimmung im Schweizer Kanton Basel-Stadt hat aber eher symbolischen Charakter․
Seit Monaten werden in Deutschland Grundrechte eingeschränkt, obwohl das für Genesene und Geimpfte sinnlos ist․ Der Aufschrei darüber müsste viel größer sein․
Fünf Monate vor der Bundestagswahl will die AfD am Wochenende ihr Wahlprogramm verabschieden․ Auf Regierungsverantwortung stellt sich die Partei dabei offenbar nicht ein․
Jetzt ist erwiesen, dass man nach einer Impfung nicht infektiös ist․ Also muss der Staat Einschränkungen zurücknehmen․ Von Privilegien kann dabei keine Rede sein․
Einzelhändler, Friseure, Hotels und Gaststätten mit Hygienekonzepten sollten wieder öffnen dürfen, fordert Hüther․ Ifo-Präsident Fuest warnt hingegen vor einer zu frühen Öffnung․ Dies könne der Wirtschaft mehr schaden als helfen․
Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ihren Angestellten Homeoffice zu ermöglichen – diese sollen aber ablehnen können․ Das läuft dem Sinn der Pandemiebekämpfung zuwider und passt nicht ins Arbeitsschutz(straf)recht․ Ein Gastbeitrag․
Zum Schutz in der Corona-Pandemie musste die Politik auch Grundrechte einschränken, sagt Justizministerin Christine Lambrecht․ Die SPD-Politikerin verteidigt Upload-Filter im Internet und härtere Sanktionen für Unternehmen․
Immer mehr Anti-Corona-Maßnahmen werden von Gerichten gekippt․ Aber Hotspots lassen sich nicht ohne Grundrechtseingriffe eindämmen․ Alle Gewalten müssen jetzt aufpassen, dass sie die Lage kontrollieren – und nicht die Pandemie․
Die Menschen beginnen, gegen die Einschränkungen aufgrund von Corona zu klagen․ Eine Bundesverfassungsrichterin erklärt im Gastbeitrag, was das Grundgesetz für die Bewältigung krisenhafter Situationen bereithält․
Christen, Juden und Muslime nehmen Einschränkungen hin, weil sie aus Nächstenliebe und zum Schutz des Lebens geschehen․ Dafür gebührt ihnen Dank․ Ein Gastbeitrag des Bundesinnenministers․
Beschädigte Grundrechte: Ohne eine Bilanz der unnötigen Freiheitsverluste kann es keine Rückkehr zur Normalität geben, analysiert der Jurist Oliver Lepsius in seinem Gastbeitrag․
Es bestehe Gefahr für die liberale Demoratie, sollten die Eingriffe in die Grundrechte wegen Corona sich noch lange hinziehen․ Die Regierung müsse immer wieder prüfen, ob Maßnahmen aufgehoben werden könnten․
Im Fall des Coronavirus kommt in Deutschland das Infektionsschutzgesetz zur Anwendung․ Es erlaubt, Menschen „abzusondern“, ihre Post zu lesen und Berufsverbote auszusprechen․