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Ob jemand weiter bezahlt wird, wenn er seinen Körper von den Spuren der Arbeit reinigt, ist nicht ausgemacht – es kommt auf die Details an․ Die Arbeitsrechtskolumne „Mein Urteil“․
Unterscheidet ein Unternehmen bei Schwellenwerten für Überstundenzuschläge nicht zwischen Voll- und Teilzeitkräften, liegt eine Diskriminierung vor․ Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Deutschland entschieden․
In privaten Gruppenchats ist nicht alles erlaubt․ Beleidigungen von Kollegen oder Vorgesetzten in Whatsapp-Gruppen können eine Kündigung zur Folge haben, wenn sie öffentlich werden, urteilen die höchsten Arbeitsrichter des Landes․
Die Inflation ist ein Grund, warum sechs Millionen Menschen in Deutschland überschuldet sind․ Fachleute, um sie zu beraten, fehlen․ Die Bezahlung in der Sozialarbeit ist nicht attraktiv․ Unseriöse Geschäftemacher wittern Chancen․
Jahrelang wird eine Frau für ihre Arbeit in einem Yoga-Verein nur mit einem Taschengeld bezahlt․ Laut Bundesarbeitsgericht steht ihr aber Mindestlohn zu, da es sich nicht um eine Religionsgemeinschaft handelt․
Die „Stechuhr“-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat die Politik unter Handlungsdruck gesetzt․ Nun legt das Arbeitsministerium offenbar einen überfälligen Gesetzesentwurf vor․
Das Bundesarbeitsgericht setzt der Verjährung von Urlaubsansprüchen enge Grenzen․ Wer seinen Urlaub nicht nimmt, muss vom Chef dazu angehalten werden․ Ein Gastbeitrag․
Das Bundesarbeitsgericht hat die Pflicht zur Zeiterfassung ausgeweitet – zum Ärger nicht allein der Arbeitgeber․ Nun zeigt sich: Die Richter wollen sich selbst nicht an ihre Vorgaben halten․
Ein neues Urteil erschwert Gehaltsverhandlungen․ Doch es gibt einige Tricks, wie Mitarbeiter und Chef sich trotzdem auf einen höheren Lohn einigen können․
Das Bundesarbeitsgericht beanstandet nicht, dass Nachtarbeit unterschiedlich vergütet wird․ Es entschied nun, dass neben dem Gesundheitsschutz auch andere sachliche Gründe für unterschiedliche Zuschläge legitim sind․
Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass alle Arbeitgeber ein System zur Arbeitszeiterfassung bereitstellen sollen․ Die Begeisterung bei den Unternehmern hält sich in Grenzen․