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Das Bundesarbeitsgericht hat die Pflicht zur Zeiterfassung ausgeweitet – zum Ärger nicht allein der Arbeitgeber․ Nun zeigt sich: Die Richter wollen sich selbst nicht an ihre Vorgaben halten․
Wo die Politik über Jahre zögert, schafft die neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Fakten․ Eine Zeiterfassung schütze Beschäftigte vor „Fremd und Selbstausbeutung“․ Mit der Kritik von Arbeitgeberseite muss sie klarkommen․
Das Bundesarbeitsgericht hat klar gestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen․ Ein Fachmann bezeichnet das Urteil als Paukenschlag․ Es hat Folgen für Vertrauensarbeit und Homeoffice․