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Der EU-Stabilitätspakt sollte der Schuldenaufnahme von Mitgliedstaaten Einhalt gebieten und finanzielle Schieflagen verhindern․ Damit ist er gescheitert – auch, weil Verstöße selten geahndet wurden․ Ein Gastbeitrag․
Haushaltskommissar Hahn will im Juli mit der EU-Schuldenaufnahme beginnen․ Doch das deutsche Verfassungsgericht hat dem Bundespräsidenten einstweilen untersagt, das Gesetz zum EU-Aufbaufonds auszufertigen․
Der SPD-Kanzlerkandidat bezeichnet den europäischen Wiederaufbaufonds als die vielleicht „größte Veränderung seit Einführung des Euro․“ Der Fortschritt lasse sich „nicht mehr aufhalten․“