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Der Bonner Staatsrechtslehrer und ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio sieht das Grundgesetz als Gegenentwurf zu Gewaltherrschaft und Diktatur․ Die größte Gefahr sei seine Politisierung․
In diesem F․A․Z․ Einspruch Spezial mit Justizminister Marco Buschmann beschäftigen wir uns mit den Folgen der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Zeitenwende – und schauen, welche Verfassungsänderungen die Regierung ohnehin plant․
Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio will eine mögliche Corona-Impfpflicht an strengen Kriterien gemessen sehen․ Über bestimmte Ansagen aus der Politik ist er „nicht glücklich“․
Fingierter Konsens zum Schutz idealisierter Pluralität: Der Karlsruher Beschluss zur Rundfunkgebühr kam nicht überraschend․ Gerade darin liegt das Demokratieproblem․
Wer Staatseinfluss begrenzen will, muss Freiheit auch leben, mahnt der frühere Verfassungsrichter․ Ein Interview in unserer neuen F․A․Z․-Serie zur Sozialen Marktwirtschaft․
Der Rechtsprofessor Udo Di Fabio warnt vor drastischen Verschärfungen von Corona-Auflagen․ Er hält weitreichende Grundrechtseinschränkungen nur im Extremfall für angemessen․
Das Karlsruher EZB-Urteil hat ein ungelöstes Problem akut gemacht․ Andere Konflikte über die richtige Verfassung der EU waren schon zuvor ausgebrochen – oder harren ihrer Austragung․ Eine Analyse von Udo Di Fabio im neuen Essay-Podcast․
Schon vor dem EZB-Urteil des Verfassungsgerichts waren Konflikte über die richtige EU-Verfassung ausgebrochen․ Sie nun auf die Spitze zu treiben und markante Entscheidungen zu suchen, wäre der falsche Weg․ Ein Gastbeitrag․
In der Krise zählen Konzerne auf die Anwälte von Freshfields․ Doch die „Cum-Ex“-Gutachten sorgten für Kratzer im Image der Kanzlei․ Mit Ethikregeln und der Hilfe des früheren Verfassungsrichters Udo Di Fabio will sie einen neuen Kurs einschlagen․
Gespalten entlang den Bruchlinien soziokultureller Identitätsangebote: westliche Demokratien sind im Wandel. Aber wie wird die künftige Politik in diesen Nationen aussehen? Ein Gastbeitrag.
„Eigentum verpflichtet“, so steht es im Grundgesetz. Das sieht auch eine Berliner Initiative und will deswegen Immobilienkonzerne auf Basis des Artikel 15 teilweise enteignen. Zeit für einen Blick auf die Geschichte des Enteignungs-Artikels.