News, Nachrichten und aktuelle Meldungen aus allen Ressorts. Politik, Wirtschaft, Sport, Feuilleton und Finanzen im Überblick.
Powered by @DerNewsChannel
Jeder Strafprozess wirft die Frage auf, was Wahrheit ist․ Im Verfahren um den Mord an Walter Lübcke lautet sie am Ende: Nur Stephan Ernst ist schuldig․ Eine andere Tat bleibt ungesühnt․
Im Lübcke-Prozess richtet die Witwe des Politikers persönliche Worte an den Angeklagten․ Sie hat viele Fragen․ Und berichtet über das durch den Mord zerstörte Leben der Familie․
Im Lübcke-Prozess sagt die Exfreundin des Mitangeklagten aus․ Sie zeichnet das Bild eines manipulativen Narzissten, der schon früh darauf bedacht war, keine Spuren zu hinterlassen․
Die Frau des mutmaßlichen Lübcke-Mörders Stephan E․ wollte ihren Mann nach eigener Aussage von den rechten Kreisen abbringen․ Vor Gericht bestätigt sie nun die Aussagen, dass ein Anwalt E․ zum Schweigen bewegen wollte․
Das Gericht will im Lübcke-Prozess das widersprüchliche Verhalten des Angeklagten begreifen․ Stephan E․ gibt zu, in Vernehmungen gelogen zu haben․ Er habe den „Psychonazi“ geben wollen․
Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord an Walter Lübcke wollte am Mittwoch eigentlich reinen Tisch machen․ Dann wurde er am Freitag abermals befragt – prompt sind neue offene Fragen aufgetaucht․
Eine schwere Kindheit, Jähzorn und Ausländerhass, der vom Vater übernommen sein soll․ Nach dem Geständnis von Stephan E․, Walter Lübcke erschossen zu haben, ist dessen Familie empört․
Im Prozess zum Mord an seinem Vater spricht der Sohn von Walter Lübcke․ Er sagt, der CDU-Politiker habe sich zu Lebzeiten mehr Unterstützung gewünscht․ Mit dem Tod werde die Familie niemals fertig․
Die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und seinem Anwalt sei nachvollziehbar, teilte das Gericht mit․ Frank Hannig wird Stepahn E․ damit nicht weiter vertreten․
Das Vertrauensverhältnis zu Frank Hannig sei „auf Dauer zerstört“․ Der hatte zu Beginn der Verhandlung mehrere Anträge gestellt – von denen vor allem der erste für Aufruhr sorgte․
Im Lübcke-Prozess wird das Video gezeigt, in dem Stephan E․ plötzlich einen ganz anderen Tathergang berichtet: Er beschuldigt seinen mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen Markus H․, den tödlichen Schuss versehentlich abgegeben zu haben․ Der Ermittlungsrichter spricht von einem „Fundamentalwiderspruch“ zu E․s erster Aussage․
In Frankfurt beginnt das Verfahren um den Mord an Walter Lübcke․ Zuschauer warten im Regen, die Verteidiger fahren mit kruden Anträgen auf, doch die Richter bleiben gelassen․