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Mit dem Urteil im Mordfall Lübcke waren weder die Angehörigen des Opfers noch die Bundesanwaltschaft zufrieden․ Nun prüft der Bundesgerichtshof die Entscheidung․ Doch die Hürden einer Aufhebung sind hoch․
Der Mörder von Walter Lübcke hat die Höchststrafe erhalten․ Zur politischen Bedeutung des Falls aber schweigen die Richter․ Und der versuchte Mord an Ahmed I․ bleibt ungesühnt․
Jeder Strafprozess wirft die Frage auf, was Wahrheit ist․ Im Verfahren um den Mord an Walter Lübcke lautet sie am Ende: Nur Stephan Ernst ist schuldig․ Eine andere Tat bleibt ungesühnt․
Der Mord an Walter Lübcke stehe in einer Tradition rechtsextremer Gewalttaten, sagt die Staatsanwaltschaft․ Er sei nicht nur gegen die Person sondern auch gegen den Staat gerichtet gewesen․ Dieser müsse nun Position beziehen․
Das Gericht solle außerdem die besondere Schwere der Schuld feststellen․ Sein Fremdenhass und seine Gewaltbereitschaft machten Stephan E․ zu einer Gefahr für die Allgemeinheit․ Auch der Mitangeklagte soll demnach in Haft․