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#StGB #Angriffskrieg #Vorbereitung #Völkerstrafgesetzbuch

"Vorbereitung eines Angriffskrieges" (StGB § 80)

Artikel 26 Abs. 1 GG:

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_26.html


StGB § 80 vor dem 01.01.2017: "Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."

Alt: https://archive.is/Pot2S
Neu: https://archive.ph/NUaXy

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__80.html

Wer den Straftatbestand "Vorbereitung eines Angriffskrieges" klammheimlich im StGB löscht, der plant offensichtlich genau das.

Als Ersatzparagraph dient heute VStGB § 13.
Der Unterschied: früher konnte jede Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten. Heute nur noch der Generalbundesanwalt und der hat seit 4. März dasselbe Parteibuch (FDP) wie sein Vorgesetzter Marco Buschmann und wenn der es ablehnt, macht es niemand.

https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__13.html
#StGB #Angriffskrieg #Vorbereitung #Völkerstrafgesetzbuch

"Vorbereitung eines Angriffskrieges" (StGB § 80)
#Verfassungsbeschwerde #BVerfG #StGB #§130 #Volksverhetzung #Neufassung #Kriegsverbrechen

„Maulkorb für Kriegsgegner“ – Verfassungsbeschwerde gegen Neufassung von „Volksverhetzung“-Paragraf 130 eingereicht

15. August 2023

Von Florian Warweg

https://www.nachdenkseiten.de/?p=102457

Der Jurist Dr. Ralf Hohmann hat gemeinsam mit den zwei Vorsitzenden der DKP, Wera Richter und Patrik Köbele, Verfassungsbeschwerde gegen die im Zuge des Ukraine-Krieges erfolgte Änderung von § 130 des Strafgesetzbuches eingelegt. Sie argumentieren, dass die Neufassung des Paragrafen gegen „Volksverhetzung“ einen Verstoß gegen die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit und die ebenso grundgesetzlich vorgeschriebene Bestimmtheit eines Gesetzes darstellt. Zudem wird kritisiert, dass die Verfahrensweise der parlamentarischen Beschlussfassung als sogenanntes „Omnibus-Gesetz“, also als Anhang eines anderen Gesetzes ohne inhaltlichen Bezug und ohne die sonst übliche parlamentarische Befassung, spätabends „durchgepeitscht“ worden sei. Die Verfassungsbeschwerde liegt den NachDenkSeiten vor.
Volksverhetzung_Der_neue_§_130_ist_eine_Gefahr_für_die_kritische.pdf
660.8 KB
#StGB #§130 #Volksverhetzung #Neufassung #Kriegsverbrechen #Analyse

Der neue § 130 ist eine Gefahr für die kritische Diskussion

26.10.2022

Von Elisa Hoven

Wer sich zu umstrittenen Konflikten der Gegenwart äußert, muss künftig mit Freiheitsstrafen rechnen: Die Neufassung der Volksverhetzung in § 130 bedroht die kritische Auseinandersetzung, sagt Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven. Über die politische Wahrheit dürften nicht Amtsgerichte entscheiden.

https://www.welt.de/kultur/plus241798753/Volksverhetzung-Der-neue-130-ist-eine-Gefahr-fuer-die-kritische-Diskussion.html
#BVerfG #StGB #§130 #Volksverhetzung #Verfassungsbeschwerde

"Weg mit dem Maulkorb": DKP-Kommunisten klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen § 130 StGB

13.08.2023

Drei Mitglieder der DKP, darunter die beiden Vorsitzenden Wera Richter und Patrick Köbele, haben vergangene Woche Verfassungsbeschwerde gegen den neuen Absatz 5 des § 130 StGB eingereicht, der nach ihrer Auffassung jede kontroverse Debatte über historische und zeitgeschichtliche Ereignisse unterbinden wird.

https://meinungsfreiheit.rtde.life/inland/177754-dkp-kommunisten-klagen-vor-bundesverfassungsgericht/
#Meinungsfreiheit #Strafgesetzbuch #StGB #Gummiparagraf #Volksverhetzung

„Verharmlosung" von Kriegsverbrechen
-Kriminalisierung des politischen Gegners


31.10.2022

Von Gerhard Strate

Indem der Bundestag am 20. Oktober den Volksverhetzungsparagraphen dahingehend verschärfte, dass nun bestraft werden kann, wer Kriegsverbrechen „billigt, leugnet oder gröblich verharmlost“, hat er der Gesinnungsjustiz Tür und Tor geöffnet. Schon die öffentlich gestellte Frage, ob sich ein Kriegsgeschehen so oder anders abgespielt hat, könnte künftig zu einer Verurteilung führen.

https://www.cicero.de/innenpolitik/verharmlosung-von-kriegsverbrechen-volksverhetzung-meinungsfreiheit
#Meinungsfreiheit #Strafgesetzbuch #StGB #Gummiparagraf #Volksverhetzung

Deutschland beschränkt Meinungsfreiheit per Gesetz

26.10.2022

Von Thomas Oysmüller

Im Eiltempo hat der Bundestag ohne Ankündigung und ohne Verfahren das Strafrecht verfasst. „Volksverhetzung“ kann jetzt leichter gestraft werden. Das Gesetz sei ein direkter Anschlag auf die Meinungsfreiheit, sagen Kritiker.

https://tkp.at/2022/10/26/deutschland-beschraenkt-meinungsfreiheit-per-gesetz/