Lauterbachs Herz-Gesetz soll spätestens im Jahr 2025 in Kraft treten Aus Ministeriumskreisen
hat die „Bild“ erfahren, dass Kanzleramt, Wirtschafts- und Finanzministerium den Weg für das „Gesundes-Herz-Gesetz“ von Gesundheitsminister Karl
Lauterbach freigemacht haben. Das Gesetz soll für eine bessere Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sorgen. Dazu gehören unter anderem:
🔹Herz-Checks für Erwachsene per Gutscheine
🔹Untersuchungen für Kinder und Jugendliche zwecks Früherkennung
🔹Jährliche Versorgung von Rauchern mit Medikamenten zur Rauchentwöhnung
🔹Einfacherer Zugang zu cholesterin-senkenden Medikamenten
Die Kosten für die Leistungen des Herz-Gesetzes sollen die Krankenkassen tragen, dafür sollen die Präventionsleistungen umgeschichtet werden.
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