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Die Bundesregierung will sicherstellen, dass behinderte Patienten bei knappen medizinischen Kapazitäten nicht schlechter behandelt werden als andere Personen – und ändert deshalb das Infektionsschutzgesetz․
Das aus der Pandemie heraus entwickelte Triage-Gesetz ist unnötig und sorgt für Überregulierung․ Gerechtigkeit lässt sich so nicht herstellen․ Ein Gastkommentar․
Behinderte dürfen nicht übergangen werden, wenn die Krankenhäuser überfüllt sind․ Nun muss die Politik ein entsprechendes Gesetz schaffen․ Sie steht vor einer schwierigen Aufgabe․
Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht․ Das Bundesverfassungsgericht überschätzt die Möglichkeiten des Gesetzgebers und unterschätzt die Kompetenzen von Medizinern und Pflegern․
Der Gesetzgeber muss unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen im Falle einer pandemiebedingten Triage treffen․ Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden und damit der Verfassungsbeschwerde mehrerer behinderter Menschen stattgegeben․
Die Infektionszahlen schießen in die Höhe․ Immer mehr Krankenhäuser müssen auf die Triage zurückgreifen․ Etwas, das Ärzte eigentlich nur aus Kriegseinsätzen und der Katastrophenmedizin kennen․ Aber was bedeutet das genau?
In Sachsen ist die Inzidenz auf mehr als 1000 gestiegen․ Um einen Kollaps der Krankenhäuser zu verhindern, werden Covid19-Patienten verlegt․ Nun wird über einen Lockdown nachgedacht․
Auf den Intensivstationen wird es eng: Der Münchner Infektiologe Clemens Wendtner spricht im Interview über verschobene Tumoroperationen, gefälschte Impfpässe und warum nur Lockdown und Impfpflicht aus der Pandemie führen․
In Österreich fürchten erste Kliniken einen Kollaps der regulären Krankenhausversorgung․ Die Landeskliniken Salzburg haben mitgeteilt, dass sie ein Traige-Team zusammengestellt haben․
Sollte die Belegung der Intensivbetten dramatisch ansteigen, wäre der Staat gezwungen zu handeln․ Aus welchen rechtsethischen Gründen könnten dabei freiwillig Ungeimpfte zurückzustellen sein? Ein Gastbeitrag․
Die Rettung von Afghanen wird von Tag zu Tag komplizierter․ Eine Berliner Initiative spricht Empfehlungen an das Auswärtige Amt aus, wer zuerst ausgeflogen werden soll․ Für Betroffene ist das Warten schwer auszuhalten․
Die stark steigende Zahl von Covid-19-Patienten in Frankreich bringt die Krankenhäuser der Hauptstadtregion an ihre Belastungsgrenze․ Macron wurde von seinen Beratern vor diesem Szenario gewarnt – vergeblich․
Wegen Corona werden viele Untersuchungen und Operationen verschoben․ Das ist gut gemeint, kann aber zur Gefahr für die Patienten werden – wenn die Behandlung dadurch zu spät kommt․
Mit einer Aussage zu Triage-Entscheidungen sorgt ein Zittauer Klinikdirektor für Aufsehen․ Jetzt schaltet sich Sachsens Ministerpräsident in die Debatte ein․
Der Ärztliche Direktor der Klinik Zittau sagt, es habe schon mehrmals entschieden werden müssen, wer beatmet wird und wer nicht․ Eine Verlegung sei nicht immer möglich․ Andere Krankenhäuser nähmen niemanden mehr auf․
In Nachbarländern mit mehr schweren Covid-19-Fällen heißt es für Ärzte schon wieder: Wen zuerst behandeln? Aber wie entscheidet man gerecht? Eine medizinethische Bestandsaufnahme․
Die Grünen haben im Bundestag einen Vorstoß für eine Triage-Regelung gemacht․ Der Bundestag ist aber uneins darüber, ob er sich mit dem Thema befassen soll․
Wen zuerst behandeln, wenn die Intensivbetten nicht ausreichen? Seit der Coronakrise ist Triage eine gesamtgesellschaftliche Frage․ Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat Intensivmediziner zu ihren Erfahrungen befragt․