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Abdullah A․ wollte in Dresden „Ungläubige“ töten․ Als Richter Hans Schlüter-Staats zu ihm spricht, hätte man eine Stecknadel fallen hören können: „Sie haben den Namen Gottes missbraucht, und das ist eine Sünde, die kaum zu übertreffen ist․“
Am Freitag soll das Urteil im Messermord-Prozess von Dresden fallen․ Die Anklage fordert lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung, die Verteidigung plädiert auf eine Jugendstrafe․
Die Verteidiger der vier wegen des Todes des Schwarzen George Floyd angeklagten Polizisten fordern in einer Anhörung getrennte Prozesse, die Staatsanwaltschaft ist dagegen․ Der Mordprozess soll im März beginnen․