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Abdullah A․ wollte in Dresden „Ungläubige“ töten․ Als Richter Hans Schlüter-Staats zu ihm spricht, hätte man eine Stecknadel fallen hören können: „Sie haben den Namen Gottes missbraucht, und das ist eine Sünde, die kaum zu übertreffen ist․“
Am Freitag soll das Urteil im Messermord-Prozess von Dresden fallen․ Die Anklage fordert lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung, die Verteidigung plädiert auf eine Jugendstrafe․
Vor dem Oberlandesgericht muss sich ein Syrer verantworten․ Er soll im Oktober zwei Touristen angegriffen haben, die sich an den Händen hielten․ Der Angeklagte macht keine Angaben – dafür berichtet der Gutachter․