Ein Bochumer Arzt wurde wegen des Vorwurfs, zahlreiche falsche „Maskenbefreiungsatteste“ ausgestellt zu haben, heute vor dem Landgericht Bochum freigesprochen. (https://t.me/dieBasisNRWfunkt/2809)
Juristische Bewertung (RA Sattelmaier): "Der Freispruch erfolgte aus tatsächlichen Gründen. Das bedeutet, dass dem Angeklagten vorgeworfenen 21 Taten und die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 278StGB nicht nachgewiesen werden konnten.
Da gegen dieses Urteil lediglich das Rechtsmittel der Revision zulässig ist, dürfte es somit für die Staatsanwaltschaft schwer werden, hiergegen erfolgreich zu argumentieren.
Gleichzeitig hat das Gericht wohl keine wesentlichen Rechtsfragen zu den vermeintlich falschen Gesundheitszeugnissen aufgeworfen bzw. beantwortet, weshalb der Fall des Bochumer Arztes als Einzelfallentscheidung zu bewerten ist."