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Infokanal für den Landesverband dieBasis NRW
Prozessbeobachtung und die Berichterstattung in den "Leitmedien"

Am vergangenen Dienstag, dem 23. Mai 2023, erreichte das Verfahren gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi vor dem Amtsgericht Plön seinen Höhepunkt. Pressevertreter nahezu aller großen Medienanstalten, darunter auch die Tagesschau und die dpa, warteten mit Spannung darauf, dass der von ihnen stets als Corona-Leugner und Verbreiter von Falschinformationen bezeichnete Bhakdi jetzt auch noch wegen antisemitischer Äußerungen rechtskräftig verurteilt würde. Doch es sollte ganz anders kommen.

Die taz suggeriert in ihrem Beitrag, Prof. Bhakdi sei aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Dies ist jedoch falsch!
Richtig ist: Er wurde auf Basis nicht vorhandener Beweise angeklagt.

Alle Details zum Prozessverlauf fasst unser Gastautor Holger Gräf zusammen.

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Das Verfahren geht in die 2. Runde. Heute wurde bekannt, dass das Land Schleswig-Holstein Rechtsmittel eingelegt hat.

#bhakdi #freiheit #freispruch
Freispruch für Sucharit!

Im nervenaufreibenden Prozess um den ehemaligen Uni-Professor und unser Mitglied Dr. Sucharit Bhakdi kam es nach einem Verhandlungstag schließlich zu einem Freispruch. Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Volksverhetzung konnten bereits zu Beginn der Verhandlung und im Ergebnis nicht überzeugen.

In einem Interview mit Alexander Wallasch äußert sich einer der Verteidiger, unser Mitglied Prof. Martin Schwab, zum Verfahrensablauf aber auch zur medialen Kampagne gegen den Mediziner:

„Die aggressiv vorgetragene Forderung in den Konzernmedien, Sucharit Bhakdi zu verurteilen, war von der Hoffnung getragen, der zur Entscheidung berufene Richter würde Angst bekommen, medial ebenfalls diffamiert zu werden, wenn er Sucharit Bhakdi freispricht, und aus diesem Grunde ein Urteil fällen, das nicht den Prinzipien Recht und Gerechtigkeit, sondern den Prinzipien Macht und Opportunismus folgt. Psychodynamisch ist dieses Verhalten der Konzernmedien vergleichbar mit dem wutverzerrten Kreuzige-ihn-Gebrüll der in ihrer Verlogenheit enttarnten Pharisäer zu biblischen Zeiten.“

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Auch vor dem Hintergrund der angekündigten Berufung des Landes Schleswig-Holstein gegen das Urteil:

#diebasis NRW wünscht sich weitere Urteile nach den Prinzipien Recht und Gerechtigkeit für die vielen ähnlichen, noch laufenden Verfahren, in denen bisher unbescholtene Bürger vor Gericht stehen.

#freispruch #bhakdi #diebasis #gerechtigkeit #recht
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Der Bochumer Arzt Dr. Andreas Triebel ist freigesprochen

Es ging um mutmaßlich unrichtige Atteste zur Maskenbefreiung

Der Bochumer Hausarzt Dr. Andreas Triebel ist am Dienstag vor dem Landgericht vom Vorwurf freigesprochen worden. Das Urteil löste vor dem Gericht riesigen Jubel aus.

„Es war eine große moralische Unterstützung. Vielen Dank!“, sagte Triebel.

Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann hatte zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro gefordert, weil er überzeugt war, dass Triebel im Jahr 2020 in 21 Fällen Atteste zur Maskenbefreiung ausgestellt habe, ohne die Patienten zuvor hinreichend untersucht zu haben. Damit seien die Atteste ein unrichtiges Gesundheitszeugnis.

...

Dr. Triebel machte schwere Vorwürfe. „Gesinnungsprüfung durch die Justiz ist in Deutschland schon sehr lange her und soll auch nicht wiederkommen.“

Weiterlesen: https://nrw.diebasis.nrw/freispruch-dr-triebel/

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#triebel #bochum #freispruch #Arzt #Maskenbefreiung
Bochumer Arzt Dr. Andreas Triebel freigesprochen

Ein Bochumer Arzt wurde wegen des Vorwurfs, zahlreiche falsche „Maskenbefreiungsatteste“ ausgestellt zu haben, heute vor dem Landgericht Bochum freigesprochen. (https://t.me/dieBasisNRWfunkt/2809)

Juristische Bewertung (RA Sattelmaier):
"Der Freispruch erfolgte aus tatsächlichen Gründen. Das bedeutet, dass dem Angeklagten vorgeworfenen 21 Taten und die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 278 StGB nicht nachgewiesen werden konnten.

Da gegen dieses Urteil lediglich das Rechtsmittel der Revision zulässig ist, dürfte es somit für die Staatsanwaltschaft schwer werden, hiergegen erfolgreich zu argumentieren.

Gleichzeitig hat das Gericht wohl keine wesentlichen Rechtsfragen zu den vermeintlich falschen Gesundheitszeugnissen aufgeworfen bzw. beantwortet, weshalb der Fall des Bochumer Arztes als Einzelfallentscheidung zu bewerten ist."

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