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Heute hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochene Compact-Verbot im Eilverfahren bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren aufgehoben. Es könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund – sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten – erfülle.

Das Magazin kann nun bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiter erscheinen.

Quelle

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dieBasis wertet dieses Urteil als Erfolg für die Presse- und Meinungsfreiheit. Es sollte den verantwortlichen Amtsträgern vor Augen führen, dass sich Rechtsstaatsprinzipien nicht nach Laune verbiegen lassen.

Kritische, alternative Medien verbieten zu wollen, dient nicht dem Schutz der Demokratie, sondern dem Bestreben einer totalen Kontrolle des Debattenraums.

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Während Bundesinnenministerin Nancy Faeser jüngst in einem autoritären und übergriffigen Verbotsakt das „rechte” Compact Magazin gleich komplett eliminiert, verweigerte sie im Jahr 2022 Auskünfte zum Antifa-Verein (VVN-BdA), der mindestens bis 2021 laut bayerischem Verfassungsschutzbericht als „die größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ galt.

„Antwort des Ministeriums: Man werde sich nicht äußern, eine Aussage könnte die Sicherheit Deutschlands gefährden!“

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Ist Faeser auf dem linken Auge blind? Schützt sie tatsächlich unsere Verfassung? Oder ist sie nicht vielmehr eine Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung? 🤔

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Auf Augenhöhe?

Die russische Justiz hat die Onlinezeitung The Moscow Times als "unerwünschte Organisation" eingestuft und damit verboten. In einer Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft hieß es, die Arbeit des Verlags ziele "auf die Diskreditierung von Entscheidungen der russischen Führung sowohl in der Innen- als auch in der Außenpolitik".

Bekanntmachung eines Vereinsverbots des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und Verfügung: Der Verein „COMPACT-Magazin GmbH“ einschließlich seiner Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, sind verboten und werden aufgelöst.

Ergebnis in beiden Fällen: Einschränkung der Pressefreiheit

Oder wo liegt hier der Unterschied? 🤔

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Der dieBasis-Check

Von Wahrheiten und Lügen in der deutschen Politik.

Im April 2021 machte sich Nancy Faeser bei X für die Pressefreiheit erfreulich stark.

Ist ihr Sinneswandel bei der Entscheidung zum Verlag “Compact” für dich verständlich? 🤔

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Anschlag gegen die Pressefreiheit!

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die COMPACT-Magazin GmbH und ihre dazugehörige Videoproduktionsgesellschaft mit einem Griff in die Trickkiste und auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Der Vorgang ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik und ein ungeheuerlicher Schlag gegen Meinungs- und Pressefreiheit.

Im Beisein von Pressevertretern wurden in einem öffentlichen Spektakel Räume der Gesellschaft bzw. Gesellschafter in 4 Bundesländern durchsucht. Das Vermögen der Gesellschaft ist beschlagnahmt.

Für Faeser sei COMPACT „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ und richte sich "gegen die verfassungsmäßige Ordnung". Konkrete Beweise, z.B. in Form von Verurteilung, bleibt das BMI nicht nur schuldig. Lt. COMPACT gibt sie nicht.

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dieBasis wertet dieses Vorgehen als klar verfassungsfeindlich. Kritische, alternative Medien zu verbieten, dient nicht dem Schutz der Demokratie, sondern dem Bestreben einer totalen Kontrolle des Debattenraums. Wir fordern freie und unabhängige Medien statt Zensur, Propaganda und Verboten. Alle Demokraten sind jetzt dazu aufgefordert, dem Eingriff in die Informations- und Meinungsfreiheit entschlossen entgegenzutreten.

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