Die Geschichte der direkten Demokratie in Hamburgvon Peter SchellerHamburg nennt sich stolz die Freie und Hansestadt. Das bedeutet im historischen Kontext aber nicht, dass alle Menschen in Hamburg an politischen Entscheidungen beteiligt waren. Hamburg hatte sich schon relativ frühzeitig vom direkten Herrschaftsanspruch aristokratischer oder klerikaler Alleinherrscher gelöst. Dies war, wie in anderen Hansestädten auch, dem für die damalige Zeit enormen Reichtum seiner Kaufleute zu verdanken.
Regiert wurde die Hansestadt durch den Rat, der sich aus Mitgliedern der Patrizier- und Kaufmannsfamilien zusammensetze. Daneben gab es zumindest seit 1410 eine Bürgerschaft, in denen die Hamburger Grundbesitzer vertreten waren. [...]
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https://diebasis-hamburg.de/2024/09/die-geschichte-der-direkten-demokratie-in-hamburg/🟩🟩🟦🟦🟥🟥🟧🟧Eine Analyse der Hamburger Gesetzgebung in Hamburg zeigt ein erstaunliches Missverhältnis zwischen Entscheidungen durch die Bürgerschaft und Volksentscheidungen. Von 1996 bis Januar 2024 gab es 68 Volksinitiativen, bis September 2024 16 Volksbegehren und bis zum 18. Dezember 2013 genau 7 Volksentscheide. Die Hamburger Bürgerschaft entscheidet jedes Jahr über 30 bis 50 Gesetze. Gehen wir von 40 Entscheidungen der Bürgerschaft im Durchschnitt pro Jahr aus, hat das Hamburger Volk ungefähr in 0,65% aller Gesetzesinitiativen ein Entscheidungsrecht gehabt. Von einer Ausgewogenheit der Gesetzgebungskompetenz von Parteien und dem Volk kann also keine Rede sein.
Artikel 50 der Hamburger Verfassung trägt die vielversprechende Überschrift „Volksgesetzgebung“. Es klingt aber wie reiner Hohn, wenn man sich die reinen Zahlen anschaut.
Im Ergebnis werden die Hürden für Volksentscheide so hoch gehängt, dass eine funktionierende Beteiligung des Volkes am politischen Prozess nicht stattfindet. Es bleib also dabei. Das Wahlvolk darf alle fünf Jahren Kreuze auf einem Wahlzettel machen. Für diesen Zeitraum haben die Parteien und ihre Vertreter jede Möglichkeit, Wahlversprechen ohne weitere Konsequenzen zu brechen und Entscheidungen zu treffen, die sich jeder weiteren Kontrolle durch das Volk entziehen.
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