News, Nachrichten und aktuelle Meldungen aus allen Ressorts. Politik, Wirtschaft, Sport, Feuilleton und Finanzen im Überblick.
Powered by @DerNewsChannel
Das Bundesarbeitsgericht hat am vergangenen Donnerstag entschieden, dass Äußerungen in einer privaten Chatgruppe zur Kündigung führen können․ In Folge 268 des Einspruch Podcasts analysieren wir das Urteil mit dem Arbeitsrechtler Dr․ Sebastian Naber․
Der ehemalige Bundeswehroffizier wurde vor gut einem Jahr unter anderem wegen einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt․ Der Fall ist mit der abgewiesenen Revision rechtskräftig abgeschlossen․
Dem ehemaligen Bundeswehroffizier Franco A․ wurde vorgeworfen, eine staatsgefährdende Straftat vorbereitet zu haben․ Er soll Attentate unter anderen auf Politiker geplant haben․ Die Verteidiger plädierten auf Freispruch․
Im Prozess gegen den Offizier Franco A․ plädiert die Verteidigung auf Freispruch von dem Terrorvorwurf․ Die Anwälte behaupten, er habe nur Missstände aufdecken wollen․
Der wegen Terrorverdachts angeklagte Oberleutnant soll nach dem Willen der Verteidiger freigesprochen werden․ Sie sehen in ihrem Mandanten ein Opfer der Flüchtlingspolitik und einer voreingenommenen Staatsanwaltschaft․
Erst will die Lebensgefährtin des terrorverdächtigen Oberleutnants Franco A․ nicht aussagen, dann tut sie es doch․ Auch seine Mutter wird am nächsten Verhandlungstag ins Gericht kommen müssen – weil der Angeklagte das will․
Im Prozess gegen Franco A․ geht es zwischen dem Angeklagten und dem Vorsitzenden Richter abermals hoch her․ Der Richter will wissen, woher die NS-Devotionalien stammenhatte․ Doch der Angeklagte gibt keine klaren Antworten․
Der Prozess gegen den terrorverdächtigen Bundeswehr-Offizier zieht sich hin․ Der Richter ist genervt von der Verteidigung und appelliert an Franco A․, zu erklären, warum er mit einer Tüte voller NS-Devotionalien in Offenbach unterwegs war․
Abermals ist der Terrorverdächtige Franco A․ festgenommen worden․ Die Hintergründe sind unklar․ Offenbar ist er in einer S-Bahnstation „auffällig“ geworden․
Der Prozess gegen den Oberleutnant Franco A․ zieht sich hin․ Ein ehemaliger Kamerad findet deutliche Worte über den Umgang mit Rassismus, der in der Bundeswehr herrsche․
Am Frankfurter Oberlandesgericht hat der Prozess gegen einen syrischen Arzt begonnen, der 2011 und 2012 Regimegegner gefoltert haben soll․ Es ist abermals ein Prozess mit immenser internationaler Bedeutung․
Der unter Terrorverdacht angeklagte Franco A․ hat in Frankfurt für einen Eklat gesorgt․ Weil er vor Gericht antisemitische Theorien verbreitete, warf ihm der Richter „Blödsinn“ vor․ Und entzog ihm das Wort․
In Frankfurt muss sich im kommenden Jahr ein syrischer Arzt vor Gericht verantworten, der in seinem Heimatland gefoltert haben soll․ Was treibt gerade Mediziner zu solchen Taten?
In der aktuellen Ausgabe seiner Zeitung veröffentlicht der AStA der Goethe-Universität Frankfurt unter anderem Name und Anschrift des mutmaßlichen Rechtsterroristen Franco A․ Manche sehen darin einen Aufruf zur Selbstjustiz․
Der Terrorverdächtige Franco A․ solle exmatrikuliert werden, fordern Aktivisten an der Universität Frankfurt․ Sie haben ein Grundprinzip des Rechtsstaats nicht verstanden․
Franco A․ wird durch eine Zeugenaussage zusätzlich belastet․ Auch im Innern einer Waffe fanden sich DNA-Spuren․ Derweil fordern Studenten die Exmatrikulation des Angeklagten, der an der Frankfurter Universität eingeschrieben ist․