🍀Eine gute Nachricht für den Recklinghausener Arzt Heinrich Habig:
3. Strafverfahren gegen ihn wurde jetzt ohne Anklageerhebung eingestellt !🍀Zur Erinnerung:📍Nachdem der Arzt Heinrich Habig im Jahre 2023 in 2 („Teil“-)Urteilen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurde (die Revisionen zu den beiden Verfahren sind aktuell immer noch beim BGH anhängig!), kam es noch zu folgenden weiteren Entwicklungen:
📍Es folgten 2 verwaltungsgerichtliche Verfahren, in denen versucht wurde, Heinrich Habig die Approbation zu entziehen – diese Versuche konnten vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in 2 Klageverfahren mit Erfolg abgewehrt werden.
📍Danach folgte 1 weiteres Strafverfahren wegen des Tatverdachts der Körperverletzung, weil ein vormaliger Patient behauptete, er hätte mangels Antikörper im Blut wohl nur Kochsalz erhalten, und in eine Injektion mit einer Kochsalzlösung habe er ja nicht eingewilligt – dieses Strafverfahren wurde schließlich nach umfangreicher Stellungnahme meinerseits eingestellt.
Dann wurde Mitte November 2024 auf Grund einer weiteren Strafanzeige eines vormaligen Patienten noch ein weiteres (3.) Strafverfahren gegen Heinrich Habig eingeleitet, wegen eines vergleichbaren Tatvorwurfs.❗️Und dieses - bislang 3. - Strafverfahren wurde nunmehr ebenfalls von der StA Bochum im Ermittlungsverfahren und somit ohne weitere Anklageerhebung eingestellt.📍Dies ist die mit Abstand bestmögliche Entwicklung dieses Strafverfahrens, und sicherlich auch die für die Nerven von Heinrich und seiner Familie schonendste.
❣️Deshalb im Namen von Heinrich Habig und seiner Familie abermals ein herzlicher Dank an alle, die ihn auch in dieser 3. Strafsache so freundlich unterstützt haben!!Wer diesen weiteren Erfolg nachträglich honorieren möchte, der kann das gerne wie folgt tun:
Verwendungszweck: „Schenkung für Verteidigung von Heinrich“
Paypal - senden an: ra.wschmitz@gmail.com
Bankkonto - Empfänger: Wilfried Schmitz, Volksbank Heinsberg, IBAN: DE78370694125002444013, BIC: GENODED1HRB
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