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Das Landgericht Frankfurt hatte die Anklage gegen Beamte des 1․ Reviers in Frankfurt nicht zugelassen, weil die Chatgruppen klein und exklusiv seien․ Die Generalstaatsanwaltschaft widerspricht․
Erstmals stand in Hessen eine IS-Rückkehrerin auch wegen der Verletzung ihrer Fürsorgepflicht vor Gericht․ Die Behörden haben sich längst auf die Reintegration solcher Frauen und ihrer Kinder eingestellt․
Neun Monate lang hat das Landgericht Frankfurt über die Drohserie des „NSU 2․0“ verhandelt․ War Alexander M․ der alleinige Täter? Und welche Rolle spielte die Polizei? Nun soll am Donnerstag das Urteil gefällt werden․
Kurz vor dem ersten Drohschreiben des „NSU 2․0“ suchte im 1․ Polizeirevier in Frankfurt jemand alles, was er in den Polizeisystemen zu der Anwältin finden konnte․ Im Prozess ist die Polizistin geladen, die an dem Computer eingeloggt war․ Doch sie schweigt․
Seit Februar steht ein arbeitsloser IT-Techniker aus Berlin vor dem Landgericht Frankfurt․ Alexander M․ soll als „NSU 2․0“ Menschen bedroht haben, die ihm nicht passten․
Seit drei Jahren stehen Polizisten unter Verdacht, rechtsextreme Botschaften herumgeschickt zu haben – und womöglich auch die Drohbriefserie NSU 2․0 unterstützt zu haben․ Nun hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen die Frankfurter Polizisten erhoben․
Auch Fernsehmoderator Jan Böhmermann hat Drohschreiben erhalten, die mit „NSU 2․0“ unterzeichnet waren․ Im Frankfurter Prozess gegen den mutmaßlichen Urheber sagt er als Zeuge aus – und kritisiert die Ermittler․
Im „NSU 2․0“-Prozess sagt Linken-Politikerin Janine Wissler aus, die Polizei habe ihr verschwiegen, dass auch ihre Daten aus einem Revier abgerufen wurden․ Der Angeklagte wird wieder ausfällig․
Anwältin Seda Basay-Yildiz beschreibt vor Gericht den Moment, als das erste Drohschreiben des „NSU 2․0“ kam․ Ein Kollege sagt über die Verfasser solcher Nachrichten: „Für mich sind das kleine, feige Würstchen․“
Der mutmaßliche Verfasser der NSU 2․0-Drohschreiben bestreitet die Taten․ Er sei nur ein „nützlicher Idiot“ für die Staatsanwaltschaft․ Die wolle von den Fehlern der Polizei ablenken․
In meist aggressivem Ton gibt Alexander M․ an, er habe keine Drohschreiben versandt und keine Straftaten begangen․ Gegen die Ermittlungsbehörden erhebt er schwere Vorwürfe․
Die Staatsanwaltschaft betrachtet den mutmaßlichen Verfasser der „NSU-2․0-Drohschreiben“ als Einzeltäter․ Doch weiterhin ist unklar, woher er die Daten der Betroffenen hatte․ Beim Prozessauftakt in Frankfurt zeigt sich der Angeklagte respektlos․
Ein Mann allein soll die mit „NSU 2․0“ unterschriebenen Drohbriefe versandt haben․ Dafür steht er nun vor Gericht․ Die Betroffenen glauben jedoch nicht an die Einzeltäterthese․
Gegen den Hauptverdächtigen im Fall „NSU 2․0“, einen Mann aus Berlin, wird nun Anklage erhoben․ Das Innenministerium sieht die Polizei endgültig entlastet – doch es gibt Widerspruch․
Drei Monate nach der Festnahme des mutmaßlichen Verfassers der „NSU 2․0“-Drohschreiben sind noch immer Fragen offen․ Wie der Mann an die persönlichen Daten der Empfänger der Schreiben kam, ist unklar․
Ein Sperrvermerk nach einem Umzug soll sicherstellen, dass die Adresse der mit „NSU 2․0“-Schreiben bedrohten Anwältin Basay-Yildiz nicht einfach abrufbar ist․ Doch dann taucht sie ungeschwärzt in Akten auf․
In mit „NSU 2․0“ gezeichneten Drohbriefen ist die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz mit dem Tod bedroht worden․ Die Ausgaben für die Schutzmaßnahmen, die sie daraufhin ergriff, will ihr das Innenministerium zum Teil ersetzen․
Es gibt wenig Zweifel daran, dass der verhaftete Tatverdächtige die „NSU-2․0“-Drohschreiben verfasst hat․ Doch das Beispiel der Frankfurter Anwältin Basay-Yildiz zeigt: Zur Herkunft der nicht-öffentlichen Informationen sind noch Fragen offen․