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Urteil im „NSU 2․0“-Prozess: Im Namen der Würde
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Das Landgericht Frankfurt ist überzeugt, dass Alexander M․ allein gehandelt hat, als er in mehr als 80 Fällen bekannte Personen bedrohte․ Das Urteil: fast sechs Jahre Haft․
„NSU 2․0“-Prozess: Mit minimalem Aufwand ungeheuren Schaden angerichtet
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Neun Monate lang hat das Landgericht Frankfurt über die Drohserie des „NSU 2․0“ verhandelt․ War Alexander M․ der alleinige Täter? Und welche Rolle spielte die Polizei? Nun soll am Donnerstag das Urteil gefällt werden․
Verteidigung kritisiert „unverhältnismäßig hohe Strafmaßforderung“
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Im Prozess um den rechtsextremen Drohschreiben des „NSU 2․0“ werden nun die Plädoyers der Verteidigung gehört․ Diese warfen der Staatsanwaltschaft vor, in ihrem Plädoyer nicht auf die Ergebnisse der Beweisaufnahme vor Gericht eingegangen zu sein․
„NSU 2․0“-Prozess: Rücksichtslos, aggressiv, selbstbezogen
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Seit Februar steht in Frankfurt der arbeitslose IT-Techniker Alexander M․ wegen der rechtsextremen Drohbriefserie vor Gericht․ Nun hat der Psychiater sein Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten erstattet․
Prozess um „NSU 2․0“: Spurensuche auf Alexander M․s Computer
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Hat der Angeklagte Alexander M․ rechtsextremistische Drohschreiben an Politiker und Anwälte nur heruntergeladen? Ein IT-Forensiker hat das untersucht․
„NSU 2․0“-Prozess: Wer fragte die Daten von Basay-Yildiz ab?
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Kurz vor dem ersten Drohschreiben des „NSU 2․0“ suchte im 1․ Polizeirevier in Frankfurt jemand alles, was er in den Polizeisystemen zu der Anwältin finden konnte․ Im Prozess ist die Polizistin geladen, die an dem Computer eingeloggt war․ Doch sie schweigt․
„NSU 2․0“-Prozess: Den Hass hinausschreien
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Seit Februar steht ein arbeitsloser IT-Techniker aus Berlin vor dem Landgericht Frankfurt․ Alexander M․ soll als „NSU 2․0“ Menschen bedroht haben, die ihm nicht passten․
„NSU 2․0“-Prozess: „Der Finger war am Abzug“
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Im Prozess gegen Alexander M․ am Landgericht Frankfurt berichtet der Einsatzleiter, wie der Angeklagte bei seiner Verhaftung eine Schreckschusswaffe auf die Polizisten gerichtet habe․ Zudem stellt sich heraus, dass M․ in seiner Einlassung offenbar gelogen hat․
Angeklagter im Prozess um „NSU 2․0“ stimmt Jan Böhmermann zu
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Auch Fernsehmoderator Jan Böhmermann hat Drohschreiben erhalten, die mit „NSU 2․0“ unterzeichnet waren․ Im Frankfurter Prozess gegen den mutmaßlichen Urheber sagt er als Zeuge aus – und kritisiert die Ermittler․
Zeugin im NSU 2․0-Prozess: Wie Seda Basay-Yildiz um das Leben ihrer Tochter fürchtete
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Anwältin Seda Basay-Yildiz beschreibt vor Gericht den Moment, als das erste Drohschreiben des „NSU 2․0“ kam․ Ein Kollege sagt über die Verfasser solcher Nachrichten: „Für mich sind das kleine, feige Würstchen․“
Prozess um NSU 2․0: Er sieht sich als Opfer
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Der mutmaßliche Verfasser der NSU 2․0-Drohschreiben bestreitet die Taten․ Er sei nur ein „nützlicher Idiot“ für die Staatsanwaltschaft․ Die wolle von den Fehlern der Polizei ablenken․
„NSU-2․0“-Prozess in Frankfurt: Angeklagter weist Vorwürfe zurück
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In meist aggressivem Ton gibt Alexander M․ an, er habe keine Drohschreiben versandt und keine Straftaten begangen․ Gegen die Ermittlungsbehörden erhebt er schwere Vorwürfe․
"NSU-2․0"-Prozess: Eine schier endlose Liste des Hasses
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Die Staatsanwaltschaft betrachtet den mutmaßlichen Verfasser der „NSU-2․0-Drohschreiben“ als Einzeltäter․ Doch weiterhin ist unklar, woher er die Daten der Betroffenen hatte․ Beim Prozessauftakt in Frankfurt zeigt sich der Angeklagte respektlos․
Basay-Yildiz glaubt nicht an Einzeltäter-Theorie
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Gegen den Hauptverdächtigen im Fall „NSU 2․0“, einen Mann aus Berlin, wird nun Anklage erhoben․ Das Innenministerium sieht die Polizei endgültig entlastet – doch es gibt Widerspruch․
„NSU 2․0“: Woher stammen die heiklen Daten?
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Drei Monate nach der Festnahme des mutmaßlichen Verfassers der „NSU 2․0“-Drohschreiben sind noch immer Fragen offen․ Wie der Mann an die persönlichen Daten der Empfänger der Schreiben kam, ist unklar․
„NSU 2․0“: Kommen die Daten tatsächlich von Anrufen bei der Polizei?
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Es gibt wenig Zweifel daran, dass der verhaftete Tatverdächtige die „NSU-2․0“-Drohschreiben verfasst hat․ Doch das Beispiel der Frankfurter Anwältin Basay-Yildiz zeigt: Zur Herkunft der nicht-öffentlichen Informationen sind noch Fragen offen․