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42 Berliner wollten die Abgeordnetenhauswahl am 12․ Februar noch abwenden․ Sie scheiterten in Karlsruhe․ Die Berliner Parteien reagieren vor allem mit Erleichterung․
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte die Wahl zum Abgeordnetenhaus für nichtig erklärt․ Dagegen wandten sich vierzig Kläger․ In einem Eilverfahren lehnte Karlsruhe jetzt eine kurzfristige Verschiebung der Wiederholungswahl ab․
Die OSZE kündigt an, keine internationalen Beobachter zur Berliner Wiederholungswahl am 12․ Februar zu schicken․ Die Regierende Bürgermeisterin Giffey sieht das als Bestätigung für den „guten Stand“ der Vorbereitung․
Wegen heftiger Pannen wird die Berlin-Wahl am 12․ Februar wiederholt․ Nach Möglichkeit mit denselben Kandidaten․ Das bringt teils bizarre Probleme mit sich․
Nach der Auseinandersetzung über die Wahlwiederholung der Bundestagswahl in Berlin wird erwogen, die Zuständigkeit vom Bundestag nach Karlsruhe zu übertragen․
Die Bundestagswahl muss in Berlin wegen chaotischer Zustände wiederholt werden – zumindest in mehr als einem Fünftel der Bezirke․ Bis das aber passiert, kann noch viel Zeit vergehen․
Georg Thiel spricht während seiner Anhörung im Wahlprüfungsausschuss des Bundestages von einem „kompletten systematischen Versagen der Wahlorganisation“․ Kommt es zur Wiederholung in Teilen der Hauptstadt?
Die Entscheidung über eine Wiederholung der Abstimmung steht aber noch aus. Die Präsident und AKP-Parteichef Erdogan sind der Meinung, dass die Abstimmung in Istanbul regelwidrig ablief.
Die Partei des türkischen Präsidenten und Parteichefs Recep Tayyip Erdogan ist davon überzeugt, dass die Abstimmung in Istanbul rechtswidrig ablief und hat eine „außerordentliche Beschwerde“ eingelegt.