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In den Augen von Familienministerin Paus ist der verabschiedete Entwurf „ein großer Moment“ für trans- und intergeschlechtliche Menschen․ Das Gesetz soll die Änderung des Geschlechtseintrags per Selbstauskunft möglich machen․
Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch das Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg bringen․ Es soll die Änderung des Geschlechtseintrags per Selbstauskunft auf dem Standesamt möglich machen․
Den Geschlechtseintrag per Erklärung im Standesamt ändern? Das Innenministerium fürchtete negative Folgen – bei Ausweisungen oder der Strafverfolgung․ Nun wurden die Bedenken durch Änderungen am Gesetzentwurf ausgeräumt․
Die Ampelkoalition möchte die Änderung des Geschlechtseintrags erleichtern․ Aus der Sicht der Union ist der Gesetzesentwurf verantwortungslos․ Ein Gastbeitrag der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion
Die Bundesregierung will, dass der Eintrag des Geschlechts im Personenstandsregister leichter geändert werden kann․ Für eine abermalige Anpassung gilt dann eine Sperrfrist von einem Jahr․
Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen müssen künftig keine psychologischen Gutachten mehr vorlegen, um ihr Geschlecht im Personenstandsregister zu ändern․ Auch im Umgang mit Vornamen soll es Erleichterungen geben․
Das Selbstbestimmungsgesetz gibt vor, Transpersonen seien nur dadurch zu schützen, dass ihr Trans-Sein verschwiegen wird․ Das ist falsch․ Ein Gastbeitrag․
Bisher mussten Betroffene zwei Gutachten vorlegen, um ihr Geschlecht zu ändern․ Die Bundesregierung findet das entwürdigend und will es einfacher machen․