Bis heute ist unklar, wie Correctiv Teilnehmer des Potsdamer Treffens in seiner „Geheimplan gegen Deutschland“-Geschichte wörtlich zitieren konnte. Haben die Reporter die Veranstaltung abgehört? Waren sie dabei? War gar der Verfassungsschutz ihr Zuträger? Stimmen die Zitate überhaupt?
In einem Verfahren des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau gegen die Hamburger Grünen-Fraktionversuchten zwei Correctiv-Mitarbeiter, der Partei mit eidesstattlichen Versicherungen zu helfen. Diese Dokumente liegen der JUNGEN FREIHEIT vor.
Es handelt sich dabei einerseits um den Reporter Jean Peters, der noch nach der Veranstaltung in der Brandenburger Landeshauptstadt auf seiner Webseite sein Berufsverständnis erläuterte: „Ich entwickele Aktionen und erfinde Geschichten, mit denen ich in das politische und ökonomische Geschehen interveniere.“
Später löschte er den Satz. Nicht mehr zu löschen ist sein Angriff auf die AfD-Politikerin Beatrix von Storch. Dieser warf er mit voller Wucht eine Torte ins Gesicht.
Der zweite Correctiv-Mann, der eine eidesstattliche Versicherung abgab, ist der „Senior Reporter des gemeinwohlorientierten Medienhauses“, Marcus Bensmann. So stellt er sich in dem als Beweis geltenden Papier vor.
Beide erklären wortgleich, „zum Gegenstand des Ablaufs und des Treffens (…) selbst recherchiert“ zu haben. Doch wie? Daß sie dabei gewesen seien, behaupten beide nicht. Vielmehr schreiben sie jeweils: „Ich habe Zugang zu allen Quellen der Recherche. Aus meiner journalistischen Sicht ist gesichert, daß diese Quellen den im Artikel geschilderten Inhalt der Veranstaltung richtig wiedergeben.“
Nach Peters‘ Bekenntnis, Geschichten zu erfinden, stellt sich die Frage, was aus „meiner journalistischen Sicht“ bedeutet. Auch wichtig: Wer sind diese Quellen? Dazu machen beide keinerlei Angaben: „Wir haben umfassend Quellenschutz zugesagt, weswegen ich weitere Einzelheiten zu den Quellen nicht preisgeben darf“, schreiben sie unisono in ihren eidesstattlichen Versicherungen.
Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker, der Vosgerau in dem Verfahren vertrat, findet das „bemerkenswert“. Gegenüber der JF stellte er fest: „Beide Redakteure haben keine eigenen Erkenntnisse, die sie aus eigener Wahrnehmung bestätigen können.“ Vielmehr handele es sich um „beweisrechtlich völlig unerhebliche Versicherungen vom Hörensagen“.
Die Geschichte, die Anfang des Jahres Zehntausende gegen die AfD auf die Straße brachte, stütze sich, so Brennecke, „auf angebliche Aussagen angeblicher, aber namentlich nicht benannter Quellen, die ihnen aufgrund einer nicht näher benannten Erkenntnisquelle dieser Personen etwas vom Hörensagen berichtet haben sollen“.
Das Landgericht Hamburg sah das offenbar ähnlich. Denn es gab Vosgerau Recht und verbot der Grünen-Fraktion die Aussage, beim Potsdamer Treffen sei es „um die Deportation von unliebsamen deutschen Staatsbürger*innen ins afrikanische Ausland“ gegangen.
Aus Brenneckes Sicht ist der Richterspruch „gleichzeitig eine Ohrfeige gegen Correctiv“. Denn die erfolglose Unterstützung der Redakteure zeige, „daß auch Correctiv nicht in der Lage ist, angebliche Gespräche über die Deportation deutscher Staatsbürger gerichtsfest zu belegen“.
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