💽 ePA - elektronische Patientenakte - Teil 5️⃣
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WICHTIG:
🚨 Schon mitgekriegt,
🗓️ dass
ab dem 15. Juli 2025 Gesundheitsdaten aus der ePA
für gemeinwohlorientierte Forschungszwecke genutzt werden können⁉️
⚠️ „
Das soll die Gesundheitsversorgung verbessern.“
‼️ „Ein
widersprechen, sei nach Verbraucherzentrale
ERST ab dem 15. Juli 2025 möglich‼️
‼️ Onlinewiderspruch
(meist möglich):
ePA - Elektronische Patientenakte
1.
Techniker Krankenkasse
(TK)
2.
Barmer
3.
DAK-Gesundheit
4.
AOK
5.
MKK – Meine Krankenkasse
(ehem. BKK VBU)
6.
IKK Südwest
7.
BKK ProVita
8. BKK Gesundheit
(kein mach)
9.
BKK SBH
10.
SBK
11.
Mobil-Krankenkasse
12.
DKV
Die DKV bietet zurzeit keine ePA an. Sie müssen aktuell nichts tun. (?!)
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Zu beachten:
ℹ️ Zu beachten: (meist) kann aus
2️⃣ Widerspruchsarten gewählt werden:
🔠🔤vollständig oder
🔠🔤teilweise
🔴 Ein zusätzlicher schriftlicher Wiederspruch kann zzgl. als Abfrage genutzt werden (
doppelt-opt-out).
🔵 Ein Punkt (kann) im 'ePA-Online-Wiederspurchs-Antrag' außen vor bleiben:
🔹Die Löschung der (bisher) gespeicherten personenbezogenen Daten
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ℹ️
Weitere Nützliche Infos:
🔸 Verbraucherzentrale und deren
MUSTERBRIEF
🔸 Patientenschutz e.V.
🔸 Wiederspruchs-Generator
🔸Die elektronische Patientenakte (ePA) -
seit 01.01.2021 für alle erhaltbar [BMG]
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