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Forwarded from Die Föderalen
#Bundeshaushalt
#Bundesverfassungsgericht
#Schattenhaushalt

Schatten und die Folgen

Wenn erstes Licht auf die Erde fällt...

Heute morgen hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der "Zweckentfremdung" eines Schattenpostens aus dem Haushalt des Jahres 2021 auseinandergesetzt.

Kurz: Diese Vorgehensweise wurde als verfassungswidrig eingestuft.

Damit greifen sie aber viel zu kurz. Warum ich das so sehe und was alles noch auf den Prüfstand gehört, beschreibe ich in folgendem Beitrag.

Stefan Brackmann
Bundesvorsitzender
DIE FÖDERALEN

https://www.die-foederalen.de/themen/politik/2023-11-15-schatten-und-die-folgen
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Das #Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 15. September 2023, veröffentlicht am heutigen Tage, eine Verfassungsbeschwerde gegen die künftige Mitwirkung Deutschlands an den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und am internationalen Pandemievertrag der WHO nicht zur Entscheidung angenommen.


Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen künftige Mitwirkung Deutschlands an Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und am internationalen Pandemievertrag
Pressemitteilung Nr. 83/2023 vom 27. September 2023 / Beschluss vom 15. September 2023 - 2 BvR 1082/23

Wesentliche Erwägungen der Kammer:
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.

1. Sie richtet sich nicht gegen einen tauglichen Beschwerdegegenstand.

a) Die Mitwirkung der Bundesregierung an dem Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags auf der internationalen Ebene eignet sich nicht als Beschwerdegegenstand, weil sie noch keine innerstaatlichen Rechtswirkungen auszulösen vermag; derartige Rechtswirkungen werden vielmehr erst durch ein Zustimmungsgesetz bewirkt. Zwar können Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen schon vor ihrem Inkrafttreten vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden. Die zu überprüfende Norm muss jedoch bereits erlassen – wenn auch nicht notwendigerweise schon in Kraft getreten – sein. Dies setzt voraus, dass sich Bundestag und Bundesrat abschließend mit dem Gesetz befasst haben, es also nur noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung bedarf.

b) Ausgehend hiervon ist die angegriffene zukünftige Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an dem (erst zukünftig) geplanten Abschluss eines Pandemieabkommens und der zeitgleich geplanten Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 kein tauglicher Beschwerdegegenstand der Verfassungsbeschwerde. Denn sie löst keine innerstaatlichen Rechtswirkungen aus, die geeignet wären, die Beschwerdeführerin in ihren (Grund)Rechten zu verletzen. Da die Verhandlungen auf der internationalen Ebene noch andauern, liegt folglich schon kein Zustimmungsgesetz vor, welches Gegenstand einer abschließenden Befassung von Bundestag und Bundesrat gewesen ist.

2. Im Übrigen genügt die Verfassungsbeschwerde nicht den gesetzlichen Substantiierungsanforderungen.

Die Begründung der Verfassungsbeschwerde lässt eine mögliche Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten inhaltlich nachvollziehbar nicht erkennen. Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung der Verfassungsidentität und ihres Wahlrechts infolge einer beabsichtigten Hoheitsrechtsübertragung rügt, setzt sie sich nicht detailliert mit den einzelnen Artikeln der Entwurfstexte hinsichtlich möglicher konkreter innerstaatlicher Rechtswirkungen auseinander und zeigt insbesondere nicht auf, dass die derzeitigen Entwurfstexte auf eine mit den Vorgaben des Grundgesetzes unvereinbare Hoheitsrechtsübertragung an die WHO abzielen.! Bundesverfassungsgericht
⭕️⭕️⭕️ Drei wichtige Themen: Gasnotstand, Impfschaden und Bundestags-Untersuchungsausschuss zum Cum-Ex-Skandal

⭕️⭕️ Multipolar: »Realer Gasnotstand oder geschürte Panik?«

»Im Juni 2022 rief Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Alarmstufe des Notfallplans Gas aus, die seither unverändert in Kraft ist. Wie Multipolar-Recherchen beim Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber jedoch zeigen, kam es seither zu keinerlei Einbruch bei der Gasversorgung. Gleichzeitig werden unter hohen Kosten LNG-Terminals gebaut, deren Notwendigkeit fraglich ist und für deren Planung das Ministerium bei den Zahlen getrickst hat und den Haushaltsausschuss des Bundestages in die Irre führte. Soll ein behaupteter Notstand die umstrittene Umstellung auf LNG rechtfertigen?«

https://multipolar-magazin.de/artikel/gasnotstand-oder-panik

⭕️⭕️ Zeit Online: »Niemand will für ihren Impfschaden zahlen«

»Trotz Zweifeln ließ sich die Krankenschwester Milena Schmitz früh gegen Corona impfen. Sie erlitt zwei Schlaganfälle, erhielt aber keine Entschädigung. Nun klagt sie.

Behörde bestätigt ihren Impfschaden – zahlt aber keine Entschädigung

Ihr Verdacht wurde im Oktober 2022 amtlich bestätigt. In einem Bescheid vom hessischen Amt für Versorgung und Soziales steht: "Es wird festgestellt, dass Sie infolge einer COVID-19-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von #AstraZeneca einen Impfschaden erlitten haben." Beide Schlaganfälle, die Lungenembolie und eine psychische Störung mit Ängsten seien auf die Impfung zurückzuführen, schreibt das Amt.«

https://archive.ph/Shvgv (Archivlink wegen Bezahlschranke)

⭕️⭕️ Tagesschau: »Steueraffäre um Warburg-Bank | Koalition lehnt U-Ausschuss zu Cum-Ex-Skandal ab«

»Damit dürfte es bei der Parlamentsabstimmung am Mittwoch keine Mehrheit geben. Es wäre das erste Mal in der Geschichte des Bundestags, dass dieser einen Antrag der Opposition auf einen Untersuchungsausschuss ablehnt.

Die Union kündigte umgehend eine Verfassungsklage in Karlsruhe an.«

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/u-ausschuss-warburg-100.html

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FreeWiki | Eine andere Perspektive

🚩 Seite »Impfschaden«: https://www.freewiki.eu/de/index.php?title=Impfschaden

🚩 Seite »Olaf Scholz«: https://www.freewiki.eu/de/index.php?title=Olaf_Scholz
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Bitte gerne auch an Menschen außerhalb der Telegram-Blase weiterleiten. Danke. ❤️
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#Bundesverfassungsgericht #CumExSkandal #Gasnotstand #Impfschaden #LNG #OlafSchloz
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Forwarded from WHO Exit
#WHO #UweKranz #MarianneGrimmenstein #Bundesverfassungsgericht #BVerfG #Verfassungsbeschwerde

Ehemaliger LKA-Chef Kranz reicht Verfassungsbeschwerde gegen WHO-Verträge ein

17.06.2023

Der ehemalige Leiter des Landeskriminalamts Thürningen, Ltd. Ministerialrat a.D. Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein von der Gemeinwohl-Lobby GWL haben gemeinsam beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Allmachts-Ansprüche der WHO eingebracht. Sie sehen in den Bestrebungen der WHO, in nationale Belange hineinzuregieren eine Verletzung von geltendem Grund- und Völkerrecht. Das Gericht wird zur Prüfung aufgefordert. Dabei geht es auch um die Abwehr der drohenden kommenden Zensur.

https://report24.news/ehemaliger-lka-chef-kranz-reicht-verfassungsbeschwerde-gegen-who-vertraege-ein/
Forwarded from Restart Democracy
⚡️Abstimmung: Sollen Kinderehen in Deutschland kategorisch für nichtig erklärt werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen nachgebessert werden muss. Nach Auffassung des Gerichts müssen die Paare nach Erreichen der Volljährigkeit an der Eheschließung festhalten können.

Gegner dieser Neuregelung sehen die Kinderehe als Kindesmissbrauch und bestehen darauf, dass solchen Ehen sofort für nichtig erklärt werden müssen.

Befürworter sehen primär, dass ohne den Ehestatus jeder Anspruch auf Unterhalt für das Kind wegfällt und halten eine „Aussetzung“ der Ehe bis zur Volljährigkeit für empfehlenswert.

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#RestartDemocracy #Kinderehe #Gesetz #Bundesverfassungsgericht
#Gewaltenteilung #Bundesverfassungsgericht #BVerfG #Besetzung #fehlendeTransparenz

Höchste Richterposten Ausgekungelt
Ampel-Richter übernehmen das
Bundesverfassungsgericht

13.01.2023

VON JOSEF KRAUS

Gleich vier der 16 Richter des Verfassungsgerichts werden ausgetauscht - die Regierungsmehrheit bestimmt über das Gericht und verschafft sich Vorab-Zustimmung. Die Vorgehensweise ist fragwürdig. Mangelnde Transparenz und parteipolitisch geprägte Auswahl der Richter passen nicht zu einer modernen Demokratie.

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/richter-neubesetzung-bundesverfassungsgericht/
#PeterMüller #BVerfG #Bundesverfassungsgericht #BerlinerWahl

F.A.Z. EINSPRUCH PODCAST
Wie in einem Entwicklungsland?


05.10.2022

Von Anna-Sophia Lang und Reinhard Müller

In Folge 227 des F.A.Z. Einspruch Podcasts sprechen wir mit dem Bundesverfassungsrichter Peter Müller über die Folgen der vielen Pannen bei der Berliner Wahl im vergangenen Herbst. Außerdem befragen wir den hessischen Justizminister Roman Poseck (CDU) zu zivilgerichtlichen Massenverfahren.

https://m.faz.net/einspruch/podcast/f-a-z-einspruch-podcast-wahl-in-berlin-mit-peter-mueller-massenverfahren-mit-roman-poseck-18364631.html
#BVerfG #Bundesverfassungsgericht #Pressefreiheit #Steuerzahler #Verwaltungsgericht #Karlsruhe

BVerfG zahlte 33.528 Euro zur Abwehr einer Presseanfrage
Ver­geb­lich, teuer und blamabel


14.09.2022

Kommentar von Dr. Felix W. Zimmermann

Das BVerfG beantwortete Fragen einer Bild-Journalistin nicht. Die klagte daraufhin erfolgreich. Statt sich vor Gericht selbst zu vertreten, mandatierte das BVerfG teure Anwälte zulasten des Steuerzahlers und zulasten der Pressefreiheit.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/teure-anwaelte-bundesverfassungsgericht-bild-zeitung-presserecht-auskunftsanspruch/
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Karlsruhe Bundesverfassungsgericht
Freitag, 11. März 2022, 15 Uhr

Wir fordern den Rücktritt von Stephan Harbarth, dem amtierenden Präsidenten des BVerfG.

Redner:
RA Dr. Christian Knocke
Prof. Dr. Martin Schwab

#demo #karlsruhe #anwältefüraufklärung #anwälte #bundesverfassungsgericht #Karlsruhe1103 #afademo
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Karlsruhe Bundesverfassungsgericht
Freitag, 11. März 2022, 15 Uhr

Wir fordern den Rücktritt von Stephan Harbarth, dem amtierenden Präsidenten des BVerfG.

Musik: weil es so schön gewesen ist, again
SCHWRZVYCE

#demo #karlsruhe #anwältefüraufklärung #anwälte #bundesverfassungsgericht #musik #Karlsruhe1103 #afademo
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Karlsruhe Bundesverfassungsgericht
Freitag, 11. März 2022, 15 Uhr

Wir fordern den Rücktritt von Stephan Harbarth, dem amtierenden Präsidenten des BVerfG.

Musik:
SCHWRZVYCE

#demo #karlsruhe #anwältefüraufklärung #anwälte #bundesverfassungsgericht #musik #Karlsruhe1103 #afademo
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Karlsruhe Bundesverfassungsgericht
Freitag, 11. März 2022, 15 Uhr

Wir fordern den Rücktritt von Stephan Harbarth, dem amtierenden Präsidenten des BVerfG.

Redner:
RA Ivan Künnemann

#demo #karlsruhe #anwältefüraufklärung #anwälte #bundesverfassungsgericht #Karlsruhe1103 #afademo
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Karlsruhe Bundesverfassungsgericht
Freitag, 11. März 2022, 15 Uhr

Demo: Wir fordern den Rücktritt von Stephan Harbarth, dem amtierenden Präsidenten des BVerfG.

Redner:
RA Christian Moser (Premiere)

#demo #karlsruhe #anwältefüraufklärung #anwälte #bundesverfassungsgericht #Karlsruhe1103 #afademo