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VG Düsseldorf hebt Tätigkeitsverbot für Ungeimpfte auf Gericht würdigt Recht auf körperliche Unversehrtheit
07.10.2022
Der 29. September 2022 war ein guter Tag für die Grundrechte in Deutschland. Per Beschluss hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt, dass das von der Stadt Duisburg verhängte Tätigkeitsverbot gegen eine ungeimpfte Mitarbeiterin nach vorläufiger Prüfung rechtswidrig war. Die medizinisch-technische Assistentin hatte als Schreibkraft bei einer Betriebsärztin gearbeitet und im Rahmen dieser Tätigkeit keinen direkten Patientenkontakt. Zudem hatte die Klägerin ihre Arbeit zumindest teilweise aus dem Homeoffice heraus verrichtet. Die Stadt als Arbeitgeberin stützte das von ihr verhängte Tätigkeitsverbot gegen die Ungeimpfte auf Paragraf 20a, Absatz 5, Satz 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG), wonach Personen, die keinen Impfnachweis vorlegen können, in Einrichtungen des Gesundheitswesens ein Betretungs- und Beschäftigungsverbot erteilt werden kann.