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👨‍⚖️ Österreich: Frau wegen Corona-Tod ihres Nachbarn verurteilt

Weil sie ihren Nachbarn im Dezember 2021 mit dem #Coronavirus angesteckt haben soll und dieser daraufhin an #Covid gestorben war, ist eine 54-jährige Frau am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Die Frau bekam wegen grob fahrlässiger Tötung vier Monate bedingte Haft und 800 Euro Geldstrafe (200 Tagessätze zu je vier Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Nachbar starb im Zuge einer Coronainfektion an einer Lungenentzündung. Ein Gutachter stellte mittels Genanalyse fest, dass das Virus des Verstorbenen und das Virus der Frau „annähernd zu 100%“ übereinstimmten. So ein hoher Deckungsgrad sei sehr selten, weil Coronaviren sich rasch veränderten, sagte der Fachmann.

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RKI veröffentlicht weitgehend entschwärzte Corona-Protokolle Das Robert-Koch-Institut hat am Donnerstag auf seiner Webseite COVID-19-Krisenstabsprotokolle weitestgehend ohne Schwärzungen „aufgrund des öffentlichen Interesses“ zur Verfügung gestellt. Die…
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👀 Unzensierte RKI-Protokolle entlarven Regierungs-Lüge der „Pandemie der Ungeimpften“

Ein Whistleblower, der früher beim #RKI arbeitete, hat am Dienstag die unzensierten Corona-Protokolle des Robert Koch-Instituts an die Journalistin Aya Velázquez weitergegeben. Alle bislang unbekannten Namen und bislang noch unveröffentlichte Passagen sind nun einsehbar. Die wohl brisanteste Enthüllung: Dem RKI war bewusst, dass die #Covid-Impfung eine Corona-Infektion nicht verhindert und schon gar nicht dauerhaft. Das zeigt das Protokoll vom 5. November 2021.

Was die Masken betrifft, hieß es im Protokoll vom 29. Dezember: „Bisher gibt es keine überzeugenden Hinweise, dass FFP-2 besser ist, schon gar nicht bei Kindern.“ Aus den Dokumenten geht unter anderem hervor, dass das RKI die Behauptung, es gebe eine „Pandemie der Ungeimpften“, intern deutlich zurückgewiesen hatte.

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⚖️Gericht: EU-Kommission gab zu wenig Infos zu Corona-Impfstoff-Verträgen

Die Europäische Kommission hat laut dem #EU-Gericht in Luxemburg keinen ausreichenden Zugang zu Informationen über die Verträge zum Kauf des #COVID-Impfstoffs gewährt, die sie während der Pandemie mit Pharmaunternehmen abgeschlossen hat. Das Urteil erging einen Tag vor einer Abstimmung im Europäischen Parlament, bei der die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre Wiederwahl anstrebt. Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.

Die Kommission nahm nach eigenen Angaben die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und betonte, dass sie ein „schwieriges Gleichgewicht“ zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Information und den rechtlichen Vertragsanforderungen finden musste.

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