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Gericht stoppt politische Konto-Verweigerung der Sparkasse Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat ganz im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden, dass Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG verpflichtet sind und Konten nicht willkürlich verweigern oder kündigen können. Das Gericht schob auch dem einfachen Konstrukt, nach dem Geldwäschegesetz einen Ablehnungs- oder Kündigungsgrund zu haben,… https://uncutnews.ch/gericht-stoppt-politische-konto-verweigerung-der-sparkasse/
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