Gericht stoppt politische Konto-Verweigerung der Sparkasse
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat ganz im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden, dass Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG verpflichtet sind und Konten nicht willkürlich verweigern oder kündigen können. Das Gericht schob auch dem einfachen Konstrukt, nach dem Geldwäschegesetz einen Ablehnungs- oder Kündigungsgrund zu haben,…
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