Ich habe eben eine einstweilige Anordnung bei einem Verwaltungsgericht in Bayern beantragt, weil sich eine bayerische Stadt weigert, einen Demonstrationszug, der im Dunkeln im Straßenverkehr durchgeführt wird, polizeilich abzusichern. Erstaunlich, was man heutzutage alles vor Gericht ausdiskutieren muss.
Die polizeilich Aufgabe wurde rechtswidrig auf die Versammlungsleitung übertragen, weil die Polizei schlichtweg keine Lust und angeblich seit Monaten kein Personal hat. Polizeinotstand? Wohl kaum.