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Laut der Klage darf Trump sich wegen seiner Rolle beim Sturm auf das Kapitol nicht abermals auf das Präsidentenamt bewerben․ Verfassungsrechtler sind skeptisch, ob der Verfassungszusatz von 1868 in diesem Fall gilt․
Die Karlsruher Richter haben die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen․ Die Eingabe richtete sich gegen ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Weimar, der das Paritätsgesetz gekippt hatte․
In Thüringen wurde die Quotenregel verworfen, nach der Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt sein müssen․ SPD, Linke und Grüne im Bund werten das zwar als Rückschlag, wollen sich aber nicht von ihrem Ziel abbringen lassen․