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Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte die Wahl zum Abgeordnetenhaus für nichtig erklärt․ Dagegen wandten sich vierzig Kläger․ In einem Eilverfahren lehnte Karlsruhe jetzt eine kurzfristige Verschiebung der Wiederholungswahl ab․
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte sich einst an Karlsruhe gewandt, weil es bei der Bewertung der Kontaktbeschränkungen im ersten Corona-Herbst 2020 strittige Punkte mit anderen Landesgerichten sah․
Der Verfassungsgerichtshof hält eine vollständige Wiederholung der Wahl in Berlin für nötig․ Die Ampel hingegen will nur minimale Neuwahlen․ Das ist allein politisch motiviert und schadet der Demokratie․
Waren die Pannen bei der Wahl in Berlin so schwer, dass noch einmal gewählt werden muss? Darüber verhandelt der Verfassungsgerichtshof an einem ungewöhnlichen Ort․
Vor vier Jahren hat der Freistaat seine Behörden zum Aufhängen von Kreuzen verpflichtet․ Humanistische Organisationen und Privatpersonen haben dagegen geklagt․
Die Karlsruher Richter haben die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen․ Die Eingabe richtete sich gegen ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Weimar, der das Paritätsgesetz gekippt hatte․
Österreichs Verfassungsgerichtshof hat das Verbot jeglicher Art von Sterbehilfe gekippt․ Das Recht auf Selbsttötung leite sich aus dem Recht auf freie Selbstbestimmung ab, argumentierten die Richter․
Wegen angeblichen Verstoßes gegen das Ausgehverbot wurden in Österreich Tausende Anzeigen erstattet und Geldbußen verhängt․ Was passiert nach dem Urteil des Verfassungsgerichts damit?
Einige Politiker suggerierten, das Paritätsgesetz sei gekippt worden, weil das Gericht mehrheitlich aus Männern bestand․ Daran üben Juristen und Richter nun Kritik․
Der Verfassungsgerichtshof für Nordrhein-Westfalen leitet aus dem Demokratieprinzip ab, dass Bürgermeister nur mit absoluter Mehrheit ins Amt kommen dürfen․ Die Richtermehrheit verkennt den Sinn von Mehrheitsentscheidungen․
Der Landeswahlausschuss hat die Kandidatenliste der sächsischen AfD auf 18 Namen zusammengestrichen - das hat das sächsische Verfassungsgericht nun für rechtswidrig erklärt․
An der Frage, ob die Landeswahlliste der AfD in Sachsen trotz Formfehler zugelassen werden soll, scheiden sich seit Wochen die politischen Geister. Wer ist die Frau, die das Urteil trifft?
Der sächsische Landesparteichef Urban bezeichnet die vorläufige Entscheidung als „großen Sieg für die AfD“. In einer späteren Erklärung kommt die Partei zu einer anderen Einschätzung.