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Gabriele Müller verlor ihren Sohn Christian bei der Loveparade-Tragödie in Duisburg․ Zehn Jahre später hat sie das Gerichtsverfahren hinter sich gebracht․ Eine befriedigende juristische Aufklärung sieht sie darin nicht․
Die Kammer argumentiert, das Verfahren könne wegen der Infektionsgefahr nur noch eingeschränkt geführt werden, zudem drohe bald die absolute Verjährung․ Ein Opferanwalt sagt: „Die Angehörigen der Todesopfer sind maßlos enttäuscht․“