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Das Kammergericht Berlin hat dem früheren „Bild“-Chef Julian Reichelt die Äußerung verboten „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro (!!!) Entwicklungshilfe an die Taliban (!!!!!!)“․ Sein Anwalt denkt über den Gang vors Verfassungsgericht nach․
Habeck macht mit einem Video über Antisemitismus und die Hamas von sich reden․ Wichtige Botschaften gehen an Muslime und die politische Linke in Deutschland․
Der Springer-Verlag hatte den früheren Chefredakteur der „Bild“-Zeitung wegen vermeintlichen Betrugs angezeigt․ An dem Verdacht ist nichts dran, sagt die Staatsanwaltschaft Berlin und stellt das Verfahren ein․
Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze wollte dem „Nius“-Chefredakteur Julian Reichelt die Aussage verbieten lassen, die Bundesregierung unterstütze durch Entwicklungshilfe die Taliban․ Damit ist sie vor Gericht gescheitert․
Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze (SPD) schickt dem früheren „Bild“-Chef Julian Reichelt eine Abmahnung wegen eines Tweets․ Der wehrt sich dagegen mit einer Klage․
Der NDR wirft dem früheren „Bild“-Chef Reichelt eine falsche eidesstattliche Versicherung in drei Punkten vor und stellt Anzeige․ Reichelts Anwalt widerspricht und zieht die Angaben des Senders in Zweifel․
Der Springer-Verlag und der frühere „Bild“-Chef Julian Reichelt haben einen Showdown vermieden․ 2,2 Millionen Euro wollte Springer von Reichelt vor dem Arbeitsgericht erklagen․ Nun hat man sich auf eine feine Formulierung geeinigt․
Der frühere „Bild“-Chef Julian Reichelt kann vor Gericht eine Unterlassung gegen den Verleger Holger Friedrich nicht durchsetzen․ Friedrich hatte Reichelt an Springer verraten und gemeint, er habe „Vorstandskommunikation“ weitergegeben․
Früher unangepasste Punk-Prinzessin, heute gern aneckend mit provokanten Aussagen: Gloria von Thurn und Taxis spricht im großen Interview über ihren Katholizismus, den guten Tod, Sex – und Julian Reichelt․
Holger Friedrich, Verleger der „Berliner Zeitung“, will eine Debatte führen: Der Informantenschutz, Grundlage der Pressefreiheit, soll nicht mehr gelten․ Wir sollten über etwas anderes reden: Wie sich der Verleger Friedrich verhält․
Der Verleger der „Berliner Zeitung“, Holger Friedrich, erringt vor Gericht zwei Erfolge gegen den früheren „Bild“-Chef Julian Reichelt․ Das eine Urteil erschüttert eine Grundfeste des Journalismus․
Wann handelt es sich noch um eine zulässige Meinungsäußerung, wann ist in Artikeln und auf Twitter das Persönlichkeitsrecht von Transfrauen verletzt? Dazu hat eine Pressekammer in Frankfurt drei Urteile gefällt․
Der Verleger der „Berliner Zeitung“, Holger Friedrich, hat sich nach Ansicht des Deutschen Presserats des Informantenverrats schuldig gemacht․ Die „Zeit“ habe indes die Chats des Springer-Chefs Döpfner zurecht veröffentlicht․
Die Aktivistin und Journalistin Janka Kluge will dem Blog des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt untersagen lassen, sie in Zukunft weiter in einem Artikel als „60-jährigen Mann“ zu bezeichnen․ Das Landgericht Frankfurt deutet an, dass es wohl ihrer Argumentation folgen wird․
Der Springer-Verlag verklagt den früheren „Bild“-Chef Julian Reichelt․ Er habe gegen seinen Abfindungsvertrag verstoßen․ Springer fordert von ihm knapp 2,2 Millionen Euro․ Reichelts Anwalt weist die Vorwürfe zurück und - gibt Einblick in Springers angebliche Methoden․
Auf die Bitte des Anwalts des früheren „Bild“-Chefs Reichelt, bisherige Berichte über seinen Mandanten und die Verleihung des „Stern“-Preises zu prüfen, reagieren die Angesprochenen zurückhaltend․ Die Darstellung sei „weiterhin zulässig“․
Der Anwalt des früheren „Bild“-Chefs Julian Reichelt wendet sich an den „Spiegel“ und an die Verleiher des „Stern“-Preises․ Warum? Die zentrale Aussage gegen seinen Mandanten sei falsch und existiere juristisch gar nicht․
Der Deutsche Presserat hat im Fall der geleakten Chats des Springer-Chefs Mathias Döpfner ein Beschwerdeverfahren gegen die Wochenzeitung „Die Zeit“ eingeleitet․
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Ermittlungen gegen den früheren „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt aufgenommen․ Sein früherer Arbeitgeber, der Springer-Konzern, wirft ihm „Betrug“ vor․
Der Anwalt des früheren „Bild“-Chefs Julian Reichelt hat gegen eine Ausgabe von „Reschke Fernsehen“ eine umfassende Verfügung erwirkt․ Der NDR gab an, das Gericht habe die Berichterstattung bestätigt․ Doch nun ist die Sendung nicht mehr da․