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Der neue Gesetzesentwurf zur geschlechtlichen Selbstbestimmung versucht wissenschaftlich den Paradigmenwechsel․ Das Ergebnis ist leider eine Mogelpackung․
In Tiflis haben tausende Menschen gegen einen Gesetzesentwurf gegen „ausländische Agenten“ demonstriert․ Das Vorhaben erinnert an ein umstrittenes Gesetz, das 2012 in Russland verabschiedet wurde․
Wenn der Preis ein bestimmtes Niveau erreicht, soll er in absoluten Ausnahmesituationen und in Teilen des Marktes künftig automatisch begrenzt werden․ Ob das den EU-Staaten ausreicht, ist ungewiss․
Von dem einstmals üppigen Klima- und Sozialpaket ist zwar nach zähen Verhandlungen nur noch ein Bruchteil übrig, doch mit knapper Mehrheit passiert der Gesetzesentwurf den US-Senat․ Den Ausschlag gibt die Stimme von Vizepräsidentin Harris․
Männlich, weiblich, divers, inter, offen und keine Angabe – zwischen diesen sechs Geschlechteroptionen sollen Österreicher künftig wählen dürfen․ Erstritten hatte das ein intergeschlechtlich geborener Mann․
Alle Republikaner und ein Demokrat stimmten im Senat gegen den Gesetzesentwurf․ Ein Erfolg der Demokraten war aber ohnehin nicht erwartet worden – die Abstimmung war in erster Linie symbolischer Natur․
England streitet über ein neues Gesetz um Schutz der akademischen Freiheit․ Ein neuer Posten soll eine außenstehende Beschwerdeinstanz schaffen․ Dieser direkte Eingriff der Regierung sorgt für Befremden․
Um auch künftig mobile Arbeit zu ermöglichen, will Bundesarbeitsminister Heil Angestellten per Gesetz das Recht auf Arbeit aus dem Homeoffice geben․ Die 24 Tage sollen dabei laut einem Medienbericht nur die Untergrenze sein․
Die derzeitigen 42 Systeme sind nach Angaben der Gesundheits- und Sozialministerin Agnés Buzyn für die heutige Berufswelt ungeeignet․ Ein universelles Rentensystem soll die Mängel beseitigen – und die Franzosen dazu ermuntern, länger zu arbeiten․
Finanzminister Scholz will den Solidaritätszuschlag 2021 für 90 Prozent der heutigen Zahler abschaffen․ Doch ein Gutachten des Bundestags kommt jetzt zum Ergebnis, dass die Pläne ein „hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit“ in sich bergen․