Stadt Dortmund muss Daniele #Ganser in die Westfalenhalle lassen
Der Einspruch der Stadt #Dortmund gegen die Vortragsveranstaltung "Warum ist der Ukraine-Krieg ausgebrochen?" wurde mit dem heutigen Urteil des OVG abgelehnt.
Begründung: "Bei der #Westfalenhalle handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung. Stellt eine Kommune diese im Rahmen der jeweiligen Widmung für die Durchführung von bestimmten Veranstaltungen zur Verfügung, entsteht dadurch ein #Gleichbehandlungsanspruch, der die Entscheidungsfreiheit der Kommune, in welchem Umfang sie Zugang zu ihrer Einrichtung gewährt, begrenzt. Ihre Vergabepraxis und -entscheidung muss durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein.
Die streitige Veranstaltung bewegt sich im Rahmen des Widmungszwecks. ..."
Der Beschluss ist unanfechtbar.
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#dieBasis NRW begrüßt den eindeutigen Sieg für die #Meinungsfreiheit. Wir werden uns weiter entschieden gegen jede Form von Bevormundung und „betreutes Denken“ wehren.