Soldatenprozess in Leipzig verloren
Bundesverwaltungsgericht lehnt Anträge ab
Düsseldorf/
Leipzig, 07. Juli 2022 - Am heutigen 5. Verhandlungstag schloss sich das Gericht der Rechtsauffassung der Beklagten an und wies die Klage zweier Bundeswehroffiziere zurück. Sie hatten gegen die Verpflichtung zur Duldung der Covid-19-Impfung geklagt. Ihre Wehrbeschwerde richtete sich gegen die Allgemeine Regelung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. November 2021, mit der die Schutzimpfung gegen Covid-19 in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten verbindlichen Basisimpfungen aufgenommen wurde.
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Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass das Bundesverwaltungsgericht die Darstellungen des PEI als solide erachtete trotz der katastrophalen Datenlage, die es im Verlauf des Prozesses selbst gerügt und die auch jüngst von der Evaluierungskommission des Bundestages kritisiert worden war. (2)
#dieBasis NRW ist erschüttert und widerspricht dem Urteil des 1. Wehrdienstsenats, dass Bundeswehrsoldaten eine sogenannte COVID-19-Impfung zu dulden haben.
Die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Unabhängig von der Tatsache, dass das Gericht offensichtlichen Verfassungsbruch zur Impfsurveillance einfach durchwinkt (3)
Was muss noch vorgetragen werden, wenn nicht einmal die durch massive Untererfassung geprägte Datengrundlage des PEI ausreicht, die "Überzeugungskraft" vor Gericht zu erschüttern??
Zumindest hat das Gericht deutlich auf die Verpflichtung des Bundesministeriums der Verteidigung hingewiesen, die Aufrechterhaltung der Covid-19-Impfung zu evaluieren und zu überwachen. Denn Daueranordnungen müssten stets daraufhin überprüft werden, ob sie angesichts veränderter Umstände weiterhin verhältnismäßig und ermessensgerecht sind.
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https://nrw.diebasis.nrw/soldatenprozess-in-leipzig-verloren/#soldatenprozess #freiheit #IfSG #Impfpflicht #PEI #Leipzig