Bundesarbeitsgericht urteilt: Kündigung nach Whatsapp-Hetze gegen Kollegen möglich#Whatsapp #Bundesarbeitsgericht #TUI #TUIfly #BAG #KündigungIn privaten Gruppenchats ist nicht alles erlaubt․ Beleidigungen von Kollegen oder Vorgesetzten in
Whatsapp-Gruppen können eine Kündigung zur Folge haben, wenn sie öffentlich werden, urteilen die höchsten Arbeitsrichter des Landes․