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Eine Klage von Abgeordneten der FDP, Grünen und Linken ist in Karlsruhe gescheitert․ Mittlerweile gilt allerdings schon eine neue Fassung des Wahlrechts․
Warum entscheidet das Bundesverfassungsgericht über eine Wahlrechtsreform der Großen Koalition? Warum wollten Grüne, FDP und Linke das Verfahren ruhen lassen? Für wen könnte das Urteil konkrete Auswirkungen haben? Ein Überblick․
Nach einem vermeintlichen Übertragungsfehler korrigiert die hessische einen Absatz ihres Wahlprogramms․ Dieser hatte sich mit dem Wahlrecht von Nicht-EU-Bürgern mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel befasst․
Ein Gericht verbot es den Republikanern im Bundesstaat North Carolina Wahlkreisgrenzen neu zu ziehen․ Der Supreme Court bestätigt diese Entscheidung nun – ein Urteil mit großer politischer Trageweite․
Der Bundestag hat ein neues Wahlrecht beschlossen, das vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird․ Dort geht es jetzt erst einmal um die alte Rechtslage․ Aber Vertreter der Ampel hoffen auf Hinweise․
Die grotesken Züge des neuen Wahlrechts erklären sich aus dem alten Konflikt zwischen Mehrheits-und Verhältniswahlrecht․ Die Ampel schlägt sich ganz auf die Seite von Proporz und Parität․ Ein Dienst an der Demokratie ist das nicht․
In Folge 248 des F․A․Z․ Einspruch Podcasts beschäftigen wir uns mit dem neuen Wahlrecht und sprechen mit Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP)․ Der sagt, die Streichung der Grundmandatsklausel sei zunächst von der Union präferiert worden․
Der Wähler wird nicht mehr wissen, was seine Stimme bewirkt, wenn nicht mehr jeder Wahlkreissieger in den Bundestag kommt: Die von Professoren erdachte Wahlrechtsreform betäubt die Demokratie․
Die Ampel reagiert auf Einwände gegen ihr Wahlrecht und schlägt einen Bundestag mit 630 Abgeordneten vor․ Der Union reicht das aber nicht – und die Linke wird erst recht nicht an Bord kommen․
Am Weltfrauentag fragen wir die Rechtswissenschaftlerin Laura Volk, ob ein paritätisches Wahlrecht mit dem Grundgesetz vereinbar ist․ Zudem haben wir F․A․Z․-Herausgeber Jürgen Kaube und die frühere Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff zu Gast․
Der Bundestag tut so, als hänge seine Legitimation, sein Ansehen und seine Qualität von seiner Größe ab․ Das ist falsch und gehorcht antiparlamentarischen Reflexen․
Der von der Ampel vorgelegte Entwurf für ein neues Wahlrecht zum Bundestag würde sich zwar in Bayern für die CSU besonders stark auswirken․ Betroffen wären aber auch andere Länder und Parteien․
Durch das neue Wahlrecht würden alle Fraktionen schrumpfen․ Ein Gespräch mit Volker Ullrich, für den es nach den Plänen der Ampel 2025 eng werden könnte․
Ab 16 Jahren können Jugendliche bei der nächsten Europawahl abstimmen․ Für eine Absenkung des Mindestalters der Wähler bei den Bundestagswahlen fehlt den Ampelparteien die Zweidrittelmehrheit․
Das Verfassungsgericht in Berlin will die Wahl zum Abgeordnetenhaus vollständig wiederholen lassen․ Eine Teilwahl in einzelnen Bezirken reiche nicht, um das Vertrauen wiederherzustellen․
Das Berliner Verfassungsgericht zieht eine vollständige Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Betracht․ Die Landesregierung leitet erste Schritte für eine Wahlrechtsänderung ein․