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Zwei Politiker streiten seit Jahren in Untersuchungsausschüssen in Hessen․ Was bringt die parlamentarische Aufklärung? Und war es richtig, die NSU-Akten geheimzuhalten?
Wie konnte Stephan E․ vom Radar der Behörden verschwinden? Aussagen von Verfassungsschützern belegen deutliche Fehler bei der Bewertung des Mörders von Walter Lübcke․
Elmar J․ soll Stephan E․ die Waffe verkauft haben, mit der er im Juni 2019 Walter Lübcke erschoss․ Der Mann aus Ostwestfalen muss sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten․
Markus H․ habe dem mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke keine Hilfe geleistet, sagen seine Verteidiger․ Das sei gar nicht notwendig gewesen․ Sie fordern neben dem Freispruch auch Entschädigung für die Untersuchungshaft․
Im Lübcke-Prozess greift der Anwalt der Hinterbliebenen den Verfassungsschutz scharf an․ Wieder geht es um die Rolle des Mitangeklagten H․, den die Nebenkläger für schuldig halten․
Das Unwort des Jahres wird gekürt, Beschränkungen wie die 15-Kilometer-Regel werden heiß diskutiert und die amerikanischen Demokraten erhöhen den Druck auf Donald Trump․ Was sonst noch wichtig wird, steht im F․A․Z․-Newsletter․
Der Mord an Walter Lübcke stehe in einer Tradition rechtsextremer Gewalttaten, sagt die Staatsanwaltschaft․ Er sei nicht nur gegen die Person sondern auch gegen den Staat gerichtet gewesen․ Dieser müsse nun Position beziehen․
Das Gericht solle außerdem die besondere Schwere der Schuld feststellen․ Sein Fremdenhass und seine Gewaltbereitschaft machten Stephan E․ zu einer Gefahr für die Allgemeinheit․ Auch der Mitangeklagte soll demnach in Haft․
Der Lübcke-Prozess dreht sich nun um die Frage, ob Stephan E․ und der Mitangeklagte Markus H․ gemeinsam das Grundstück des Kasseler Regierungspräsidenten ausgespäht haben․ Im Januar soll das Urteil fallen․
Die Frau von Walter Lübcke will wissen, wie es „wirklich wahr“․ Stephan E․ äußert sich abermals․ Und ein neues Detail wird öffentlich, das den Mitangeklagten H․ belasten könnte․
Ein Psychiater sieht keine Hinweise auf Störungen beim mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten․ Er stellt ihm eine ungünstige Prognose aus․
Im Lübcke-Prozess richtet die Witwe des Politikers persönliche Worte an den Angeklagten․ Sie hat viele Fragen․ Und berichtet über das durch den Mord zerstörte Leben der Familie․
Die Bundesanwaltschaft wirft Markus H․ vor, Stephan E․ darin bestärkt zu haben, Walter Lübcke umzubringen․ Womöglich könnte er bald aus der Untersuchungshaft entlassen werden․
Im Lübcke-Prozess sagt die Exfreundin des Mitangeklagten aus․ Sie zeichnet das Bild eines manipulativen Narzissten, der schon früh darauf bedacht war, keine Spuren zu hinterlassen․
Die Frau des mutmaßlichen Lübcke-Mörders Stephan E․ wollte ihren Mann nach eigener Aussage von den rechten Kreisen abbringen․ Vor Gericht bestätigt sie nun die Aussagen, dass ein Anwalt E․ zum Schweigen bewegen wollte․
Das Gericht will im Lübcke-Prozess das widersprüchliche Verhalten des Angeklagten begreifen․ Stephan E․ gibt zu, in Vernehmungen gelogen zu haben․ Er habe den „Psychonazi“ geben wollen․