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In Sachsen empören sich die dem Radikalismus ohnehin zugeneigten Massen über die Kommunisten in Dresden und die Rechtsbrüche in München․ Aus der Frankfurter Zeitung vom 29․ Oktober 1923․
Die Frankfurter Juristin Samira Akbarian hat zwei Preise für ihre Dissertation über zivilen Ungehorsam bekommen․ Sie meint, auch Rechtsbrüche könnten unter Umständen mit der Demokratie vereinbar sein․
Wer behauptet, nur durch Rechtsbruch sei Fortschritt möglich, möge das zu Ende denken․ Wem es nur um Gewalt geht, der muss mit Strafen und Verboten rechnen․
Es nütze nicht, wenn das Leben von Menschen durch Proteste gefährdet werde, sagt Wirtschaftsminister Habeck․ Die Aktionen schadeten der Sache, so Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann․
Einschränkungen und Untersagungen von Kulturveranstaltungen berühren Grundrechte und müssen gesondert begründet werden․ Die Landesverordnungen zum Infektionsschutz versäumen dies․ Das könnte juristisch brisant werden․
Im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen wird Rechtsbruch im Straßenverkehr vielfach toleriert․ Beim zweiten Anlauf zum neuen Bußgeldkatalog kommt es jetzt auf den Mix der Maßnahmen an․