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Die Bundesregierung kommt kriselnden Unternehmen bei der Pflicht entgegen, einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung zu stellen․ So sollen die Betriebe Zeit gewinnen, um ihre Geschäftsmodelle anpassen zu können․
Das Insolvenzrecht sei viel zu kompliziert, schimpft ein Insolvenzverwalter․ Das treibe die Unternehmen dazu, andere Lösungen zu suchen – und trage zum schlechten Image von Insolvenzverwaltern bei․
Wer ist gemeint, wer ist mitgemeint? Mit dem neuen Gesetzestext zum Insolvenzrecht stellt sich diese Frage wieder einmal․ Anmerkungen zum Unterschied zwischen grammatischem und biologischem Geschlecht von unserem Gastautor․