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Eine Gesellschaft für das Schienennetz und eine für den Zugbetrieb – in diese beiden Unternehmen möchten die Kartellwächter die Deutsche Bahn aufspalten․ Damit sind sie nicht allein․
Cola, Fanta, Sprite, Mezzo Mix: Der Getränkeriese Coca-Cola ist omnipräsent․ Jetzt haben die Wettbewerbshüter ein Missbrauchsverfahren gegen den Hersteller eingeleitet․
Die 50+1-Regel soll bestehen bleiben․ Das Bundeskartellamt folgt einem Vorschlag der Deutschen Fußball Liga․ Der Investoreneinfluss im Profifußball bleibt begrenzt․
Dem Kartellamt erscheint rund ein Fünftel aller Zahlungen aus der Strompreisbremse verdächtig hoch․ Der Energieverband BDEW warnt davor, Preiserhöhungen pauschal zu verurteilen․
Nutzen Unternehmen die hohe Inflation, um unbotmäßig Preise anzuheben․ Kartellamtspräsident Andreas Mundt spricht im F․A․Z․-Interview darüber – und wie die Künstliche Intelligenz mächtige Konzerne noch mächtiger macht․
Die Gaspreisbremse soll Verbraucher entlasten․ Doch das Bundeskartellamt hegt den Verdacht, dass einige Versorger zu hohe Preise ansetzen, um sich mehr Geld vom Staat zurückzuholen․ Jetzt leitet die Behörde Prüfverfahren ein․
Viele Bürger haben sich wegen der gestiegenen Preise beim Kartellamt über ihre Energieversorger beschwert․ Die Behörde plant Ermittlungen gegen „schwarze Schafe“․
Eine Übereinkunft des Bundeskartellamts mit der Deutschen Fußball Liga zur Sicherung der 50+1-Regel rückt nach fast fünf Jahren Prüfung näher․ Die DFL will drei Ausnahmen zulassen․
Die Preisbremsen für Strom und Gas bergen großes Betrugspotential, warnt Kartellamtspräsident Andreas Mundt im Interview und klärt über Missverständnisse auf dem Energiemarkt auf․
Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Google wegen möglicher Diskriminierung deutscher Presseverlage eingestellt․ Der Konzern kann sich freuen․ Seine Zermürbungstaktik geht auf․
Viele Internetshops prüfen im Hintergrund die Bonität von Kunden – und Bonitätswächter handeln mit den Daten․ Die meisten Konsumenten wissen davon nichts․ Das schaut sich die Wettbewerbsaufsicht nun genauer an․
Mit dem Gesetz für digitale Märkte will die EU große Tech-Konzerne wie Google und Amazon in bislang nie dagewesenem Umfang neu regulieren․ In Rekordtempo haben sich Mitgliedsländer und Parlament geeinigt – und auch der deutsche Kartellamtschef gibt sich zufrieden․
Kunden von Billigstromanbietern, die den Preisanstieg nicht überlebt haben, müssen in die teure Grundversorgung wechseln․ Verbraucherschützer und Grundversorger streiten daher über mehr Regulierung des Energiemarktes․
Google drohen Auflagen des Bundeskartellamts․ Die Wettbewerbshüter haben in einer bahnbrechenden Entscheidung jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen․
Kartellamtspräsident Andreas Mundt spricht über den schwierigen Kampf gegen Preisabsprachen, die Macht der Digitalkonzerne und seine Wünsche an die neue Regierung․