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REMONSTRATIONSRECHT UND -PFLICHT VON BEAMTEN
Professorin der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV) forscht zu entscheidenden Fragen im Beamtenrecht, die sich mit Rückblick auf die Kindeswohlverletzungen durch die Corona-Maßnamen im Bildungssystem stellen - Leider fand der Vortrag in Köln schon statt:
"Sind Remonstrationsrecht und -pflicht der Beamten noch zeitgemäß?
Das Leitbild des modernen Beamten ist – zumindest der Papierlage nach – geprägt davon, dass dieser rechtsstaatstreu, aber auch selbstverantwortlich handelnd und denkend ist, ganz anders also als der „blind ausführende und nur der Autorität gehorsame Beamte vergangener Tage“.
Hieran knüpft auch die Pflicht zur Remonstration nach § 36 BeamtStG/§ 63 BBG an. Der Beamte ist demnach verpflichtet, seine Bedenken gegenüber seinen Vorgesetzten anzuzeigen, wenn er eine dienstliche Anordnung für rechtswidrig erachtet."
Quelle: https://koelner-wissenschaftsrunde.de/kwr_termine/sind-remonstrationsrecht-und-pflicht-der-beamten-noch-zeitgemaess/
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⚖️ Pädagogen für Menschenrechte e. V. : www.pfm-ev.de
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