🇩🇪 Messer-Killer von Aschaffenburg: Afghane saß nicht im Knast, weil er ZU KRIMINELL war🔹Es ist kaum zu glauben, was im Fall der Messer-Morde von Aschaffenburg (Bayern) ans Tageslicht kommt: Der afghanische Kinder-Killer Enamullah O. (28) war bereits vor dem bestialischen Messermord im Park mehrfach im Visier der Justiz. Auf freiem Fuß blieb er am Ende, weil er eine Straftat ZU VIEL begangen hatte.
▶️︎ Frühjahr 2024: Enamullah O. wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Er hatte sich im Flüchtlingszentrum bei Schweinfurt geprügelt. Das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt lautet 80 Tagessätze zu zehn Euro.
▶️︎ Juni 2024: Das Urteil wird rechtskräftig. Doch der Afghane zahlt nicht.
▶️︎ 2. Dezember: Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt verhängt eine Ersatzfreiheitsstrafe gegen Enamullah O. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigt: „Nachdem der Beschuldigte die Geldstrafe nicht bezahlt hatte, lud ihn die Staatsanwaltschaft Schweinfurt am 2. Dezember 2024 zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 40 Tagen.“
▶️︎ 23. Dezember: Tag des Haftbeginns. Enamullah O. soll bis zum 1. Februar in einer Zelle untergebracht werden. Aber der Afghane tritt seine Haftstrafe NICHT an.
▶️︎ 24. Dezember bis 21. Januar: Nichts geschieht. Dabei hätte die Polizei den Straftäter einfach in seinem Flüchtlingsheim abholen können.
🔹Unfassbar: Enamullah O. profitiert von einer anderen Straftat. Wegen versuchten Betrugs wurde er vom Amtsgericht Aschaffenburg am 1. Juli 2024 zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt.
🔹In solchen Fällen schreibt die Strafprozessordnung vor, dass das Gericht über die Bildung einer Gesamtstrafe nachträglich zu entscheiden hat. Der Sprecher erklärt: „Eine solche Entscheidung konnte noch nicht ergehen – unter anderem wegen erforderlicher Zustellungen und Übersetzungen, die jeweils Zeit in Anspruch nehmen.“
🔹Die Staatsanwaltschaft hält das Abwarten für die „übliche Vorgehensweise“. Ihre Begründung: Erst nach Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe stehe fest, wie hoch die zu vollstreckende Strafe tatsächlich sei.
🔹Hätte man den Täter bereits nach dem ersten Vergehen abgeschoben würden heute zwei Deutsche noch leben. Heute, jetzt sofort, könnte man Hunderte Gefährder aus dem Land bringen die bereits polizeilich aufgefallen sind, die zukünftig schwere Verbrechen begehen werden.
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