#Schwachkopf-Skandal: Das Problem heißt nicht nur Habeck.Seitdem Polizisten im Morgengrauen die Wohnung des bayrischen Rentners Stefan Niehoff stürmten, weil er ein harmloses Meme einer veränderten Schwarzkopf-Werbung, welches Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mit der wenig freundlichen Bezeichnung „Schwachkopf“ tituliert, tobt das Internet. Das repressive Vorgehen der Sicherheitsbehörden gegen einen unbescholtenen Mann ist der Höhepunkt einer Reihe von Strafaktionen der Regierung gegen eigene Bürger. Das Bild des 64-jähräigen Stefan Niehoff mit seiner an Trisomie 21 erkrankten Tochter, um die er sich seit Jahrzehnten liebevoll kümmert, ist zum Symbol des Widerstandes gegen eine Politikerschicht geworden, die den normalen Bürger regelrecht verachtet. Und natürlich entlädt sich der Zorn primär an Robert Habeck, der durch seine persönliche Unterzeichnung des Strafantrages die Ermittlungen – und letztendlich die Hausdurchsuchung – ins Rollen brachte.
Doch tatsächlich sitzt das Problem tiefer. Und bleibt, selbst wenn Habeck nach der Bundestagswahl aus der politischen Verantwortung verschwinden würde.Aus der juristischen Praxis dutzender ähnlicher (angeblicher) Beleidigungsdelikte, die ich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit begleitet habe, ist der Ablauf immer gleich:
1.) Irgendeine dubiose „Meldestelle“ durchforstet das Netz und denunziert Bürger für harmlose Kommentare, entweder bei der örtlichen Polizei, dem regionalen Landeskriminalamt oder direkt beim dafür zuständigen Fachbereich des Bundeskriminalamtes (BKA).
2.) Das Verfahren wird mit hohem Eifer weiterbetrieben, nicht nur der gemeldete Kommentar, sondern alle Aktivitäten der politisch missliebigen Zielperson in sozialen Netzwerken werden analysiert und auf Anknüpfungspunkte für neue strafrechtliche Maßnahmen geprüft. Anschließend wird das Konvolut an den zuständigen Politiker übersandt, mit der deutlichen Aufforderung, den Strafantrag zu unterschreiben.
3.) Das Stellen der Strafanträge erfolgt dann fast automatisiert. Gerade bei Personen wie Robert Habeck, die wöchentlich dutzende Strafanzeigen erstatten, ist es unwahrscheinlich, dass sie sich überhaupt die konkreten Inhalte durchlesen – sie unterschreiben einfach, was die Verfolgungsbehörden hinlegen, denn es wird schon seine Richtigkeit haben und trifft schließlich keinen Falschen.
4.) Ein übereifriger Staatsanwalt, der mit normaler Kriminalität eigentlich genug zu tun haben sollte, beantragt beim zuständigen Amtsgericht den Durchsuchungsbefehl gegen die bereits ermittelte Zielperson, die in aller Regel den Beitrag sogar im eigenen Namen gepostet hat. Es gäbe damit überhaupt keinen Grund, eine Durchsuchung durchzuführen, da keine Zweifel an der Urheberschaft bestehen. Außer: Einschüchterung. Und die Hausdurchsuchung als eine Art vorweggenommene Bestrafung.
5.) Der zuständige Amtsrichter erlässt den Durchsuchungsbeschloss, der jeweils den sinngemäßen Satz „die schwere der Tat steht im Verhältnis zum Eingriff in das Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung“ enthält. Oft schauen sich solche Ermittlungsrichter die Akten nur oberflächlich an, haben selten den Mut, Anträge der Staatsanwaltschaften auf Erlass eines Durchsuchungsbeschluss abzulehnen.
6.) Letztendlich rückt die Polizei, manchmal verstärkt durch Sondereinheiten wie BFE oder SEK, zur Zielperson aus, um die Wohnung auf den Kopf zu stellen und alle Speichermedien zu beschlagnahmen.
Jedes einzelne Glied in dieser Maschiniere trägt seinen Anteil dazu bei, ein System der Repression und Verfolgung aufzubauen. Sie alle (am vernünftigsten sind meist tatsächlich noch die vollziehenden Polizeibeamten als letztes Glied der Kette, die aber kaum noch Einfluss haben) halten diesen Apparat durch kritikloses Abnicken und unterwerfendem Gehorsam am Laufen. Widerspruch? Fehlanzeige.Michael Brück
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