❗Der vorgelegte Gesetzesentwurf zum Krisensicherheitsgesetz offenbart ein bedenkliches Verhältnis zu Demokratie❗
❌Der Begriff einer „Krise“ ist völlig schwammig formuliert und somit ist keine rechtlich gesicherte und nachvollziehbare Feststellung einer Krise möglich ist. In der vorliegenden Form handelt es sich um ein Ermächtigungsgesetz, welches ermöglicht, unter Umgehung von Parlament und Demokratie weitreichende Entscheidungen über das Schicksal der Bevölkerung und des Landes zu treffen.
Was können wir tun❓ ❗Bis zum 02.03.2022 eine Stellungnahme dazu abgeben und Erlassung des Gesetzes gemeinsam verhindern!
❗Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Sicherstellung der staatlichen Resilienz und Koordination in Krisen (BundesKrisensicherheitsgesetz – B-KSG)
❗Das Gesetz ist unausgereift, rechtsstaatlich bedenklich und daher abzulehnen. Außerdem ist eine dringend gebotene Auswertung der Maßnahmen zum Krisenmanagement in der sogenannten CoronaPandemie, aus welcher Schlüsse für ein künftiges Krisenmanagement gezogen werden könnten, noch nicht erfolgt.