§ 3 des HWG verbietet die Irreführung durch Werbeaussagen. Verboten sind Aussagen dann, wenn sie Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen zuschreiben, die sie gar nicht haben.05.02.2020 - dann kam Corona 🤔@Gesundheitsinfokanal