⚖️ Vor wenigen Tagen hat der Bundesgerichtshof einen interessanten Fall entschieden:
Wer in einem Schreiben an eine Behörde (hier: das Finanzamt) den Holocaust bestreitet, macht sich damit nicht der Volksverhetzung strafbar. Es fehlt an einem "Verbreiten" im Sinne des § 130 StGB, bestätigte der BGH ein vorangegangenes Urteil des LG München II.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/holocaustleugnung-in-schreiben-ans-finanzamt-ist-nicht-strafbar🌊 KANAL STURMZEICHEN - @sturmzeichen