Die Friedens- und Demokratiebewegung, gegründet im Februar 2020 in der Schillerstadt Marbach, gewidmet Karl Jaspers und allen Mitgliedern der Menschheitsfamilie
❗️🔥Am 19.12.24 hat der deutsche Bundestag und am 20.12.24 der Bundesrat eine Änderung der Verfassung, des Grundgesetzes (GG) beschlossen, die die Rechte des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ausweitet.
📍Das Gesetz wurde am 27.12.24 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am 28.12.24 in Kraft getreten.
🔥Darin wurde u.a. Art. 94 Abs. 4 GG eingefügt: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Ein Bundesgesetz bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben.“ Nun regelt aber Art. 79 Abs. 3 GG: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche … die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ Dazu zählen auch der Grundsatz der Volkssouveränität nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.) und die Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 3 GG.
Wurde Art. 79 Abs. 3 GG verletzt?
🔥Hat jemand vorher geprüft, ob die unantastbaren Verfassungsgrundsätze angetastet wurden? Hat jemand vorher geprüft, ob der Grundsatz der Volkssouveränität verletzt wird, wenn ein Teil der Staatsgewalt nicht vom Volk, sondern vom BVerfG ausgeht, und sich die Volksvertretung nach ihm zu richten hat? Hat jemand vorher geprüft, ob der Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt wird, wenn ein Gericht in die Gesetzgebung eingreift, und das Volk über die Volksvertretung nicht mehr das letzte Wort hat?
📍Nach Art. 20 Abs. 3 GG soll das Parlament die Regierung kontrollieren und unabhängige Gerichte sollten die Bürger vor einem übergriffigen Staat schützen.
Wir schaffen Probleme, um sie heldenhaft zu lösen🤯🤬
❓Wer darf eigentlich in die Frauensauna? Und wer nicht?
In den vergangenen Wochen ist die Antwort auf diese Frage nicht leichter geworden. Denn seit dem 1. November darf jeder infolge des Selbstbestimmungsgesetzes sein Geschlecht per Erklärung beim Standesamt wechseln. Jetzt reagiert der Deutsche Saunabund: mit einem neuen Leitfaden!
Der Verband mit Sitz in Bielefeld, der sich selbst als „weltgrößter Verband der Saunabranche“ bezeichnet und für Ende März bei seiner „Aufguss-Meisterschaft“ ein einzigartiges „Schwitz-Erlebnis“ verspricht, gibt seinen Mitgliedern jetzt „Orientierung zum Vorgehen an der Kasse“ sowie in den „geschlechtsspezifischen Bereichen“.
Besonders wichtig: Wer inzwischen auf dem Standesamt als Frau gilt, soll laut Saunabund nicht zwangsläufig in der Frauensauna schwitzen. Wörtlich heißt es in dem neuen Leitfaden des Verbandes:
„Zum Eintritt in diese, insbesondere auch die Frauensauna, sind nur Personen berechtigt, deren primäre Geschlechtsmerkmale entsprechend sind. Der Eintrag des Geschlechts beim Standesamt und/oder im Reisepass sind nicht entscheidend.“ Quelle 📣🤯 Im Zweifelsfall die Hosen runter – an der Kasse? Und wer kontrolliert das? Steht nirgends #Geopolitik#Deutschland
Naomi Seibt, berichtet in diesem Gespräch mit Helmut Reinhardt, wie sie den reichsten Mann der Welt näher kennenlernte und welche Ziele dieser Mann tatsächlich verfolgt. Desweiteren erklärt sie ihre Sicht auf die Zukunft und welche Auswirkungen die Präsidentschaft Trumps auf die Welt haben wird. Ein sehr interessantes Gespräch.🤓
Was dieser Typ von sich gibt, ist wirklich kaum zu fassen. Gilt das eigentlich schon als Aufforderung zu Straftaten? Immerhin wird es einige Zeitgenossen geben, die sich beim Anblick dieses Video genötigt fühlen, zu Beleidigungen zu greifen, um diesen Herrn zu beschreiben 😉
🌍Neujahrsansprache 2025: Friedensrede an die Menschheit🕊
Der Mann, der stets schwieg, aber einmal seine Stimme zu der vielleicht wichtigsten Rede an die Menschheit erhoben hat: Charlie Chaplin - neuvertont von Gesa Schöning.
Lasst uns 2025 zusammenstehen für Frieden, Freiheit und Menschlichkeit! 🕊 ♥️ Wir wünschen allen Menschen ein mutiges und wundervolles Jahr 2025!